Ende Februar verabschiedete der Nationale Rechnungsrat (im Folgenden als "NÚR-Rat" genannt) einen Entwurf der Interpretation zur Bewertung von Finanzinvestitionen im Falle von Einlagen und Teilung durch Absonderung für externe Kommentare.
Dieser Interpretationsentwurf reagiert auf die derzeit nicht vorhandene Komplexität der Lösung eines Buchhaltungsverfahrens in den bestimmten Fällen von Umwandlungen. Selbst die Teilung durch Absonderung stellt für die breite Öffentlichkeit eine "Neuigkeit" dar, da dies im Rahmen einer Änderung des Umwandlungsgesetzes im Jahr 2024 entstanden ist.
Die Interpretation beantwortet die Fragen, wie bei der Bewertung eines erworbenen Anteils beim Einleger oder bei einem durch Absonderung aufgeteilten Unternehmen vorzugehen ist, insbesondere in einer Situation mit einem negativen Endwert der Investition oder wenn der Gegenstand der Einlage mit einer Bewertungsdifferenz zu erworbenen Vermögenswerten oder dem Goodwill verbunden ist; oder wenn Wertberichtigungen für eingelegte Vermögenswerte erfasst sind oder wenn Rückstellungen im Zusammenhang mit der Einlage erfasst werden.
Die grundlegende Lösung für die Bewertung einer finanziellen Investition beim Einleger soll der Nettobuchwert des eingelegten Gegenstandes beim Einleger sein.
Der vollständige Text des Entwurfs der Interpretation, einschließlich eines illustrativen Beispiels, ist unter dem folgenden Link zu finden: https://nur.cz/wp-content/uploads/2026/03/NI-74.pdf
Nun hat die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zur NI-74 bis zum 10. April 2026 zu äußern. Anschließend werden externe Kommentare behandelt und als Ergebnis erfolgt dann die finale Fassung der Interpretation.