Digitalisierung im Bereich der Zuständigkeit zu gesetzlichen Regelungen

Internationales Steuerrecht

Von: Daniela Riegel

In der Vergangenheit haben wir Sie darüber informiert, dass die tschechische Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ) die Agenda im Bereich der Zuständigkeitsbestimmung für gesetzliche Vorschriften (sog. A1-Formulare) digitalisiert. Jetzt hat die CSSS mitgeteilt, dass sie den Onlinedienst „Antrag auf Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften“ zur Antragstellung betr. Ausstellung des A1-Formulars gestartet hat. Nun ist es daher möglich, die Feststellung der Zugehörigkeit sowohl über den Online-Service als auch über interaktive Formulare zu beantragen. Diese Dienste (Applikationen sowie gedruckte Formblätter) sind in tschechischer und englischer Version im CSSZ-ePortal verfügbar.