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Roman Burnus | November 21, 2023

Elektronisierung in der Agenda der A1-Formulare

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Mit Wirkung ab 2. November 2023 hat die tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) die nächste Phase der Elektronisierung im Bereich der Agenda zur Bestimmung der Zuständigkeit für Rechtsvorschriften
(sog. A1-Formulare) eingeleitet. Im Zuge dessen werden die Dienste des ePortals der ČSSZ-Verwaltung erweitert, Antragsformulare auf das A1-Formular aktualisiert/erweitert und deren Bearbeitung erfolgt elektronisch.

Dies ist die erste Phase der Einführung des Dienstes gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments
und des (EU) Rats Nr. 2018/1724, womit eine einzige digitale Eingangspforte/Gateways für den Zugang zu Informationen, Verfahren, Unterstützungs- und Problemlösungsdiensten eingerichtet wird. In der nächsten Phase wird am Ende des Jahres 2023 ein Online-Antrag in Form einer Applikation sowie eine englische Version dieses Dienstes zur Verfügung gestellt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Falle von Dienstreisen von Arbeitnehmern (oder Selbstständigen/OSVČ) ins Ausland (unabhängig von der Dauer der Dienstreise, d.h. auch im Falle einer eintägigen Reise in eine Schulung/Messe) müssen sie mit dem sogenannten A1-Formular ausgestattet sein, das ihre Zugehörigkeit zu den Rechtsvorschriften/gesetzlichen Bestimmungen der Tschechischen Republik im Bereich der Sozialversicherung, Krankenversicherung und der gesetzlichen Arbeitgeberhaftpflichtversicherung bescheinigt. Bei einer Kontrolle im Ausland (z.B. bei einer Kontrolle am Sitz der Muttergesellschaft, bei Kunden, bei Veranstaltungen, aber auch im Rahmen einer Straßenkontrolle etc.) ist der Mitarbeiter verpflichtet, ein gültiges A1-Formular vorzulegen; sollte dieses Formular nicht vorliegen, drohen dem Arbeitgeber Strafgelder (je nach Land in Höhe von Hunderten bis Tausenden EUR).

Für weitere Informationen können Sie uns jederzeit kontaktieren.