Wie wir Sie bereits am 27. Juni 2025 informiert haben, hat die Abgeordnetenkammer eine Änderung des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über die Rechnungslegung, verabschiedet.
Am 23. Juli 2025 wurde die Gesetzesänderung in unveränderter Form vom Senat angenommen.
Die verabschiedete Novelle ändert vor allem den Bereich der Grenzwerte in Form des Nettoumsatzes und des Nettovermögens (deren deutliche Erhöhung) für einzelne Kategorien von Buchführungseinheiten, sowie die damit verbundene Änderung der Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Gleichzeitig vereinfacht die Gesetzesänderung die Anforderungen an die Erstellung und Einreichung eines Nachhaltigkeitsberichts.
Die Hauptwirksamkeit der Änderungen sollte ab 1. Januar 2026 erfolgen.
Über die weitere Prozessentwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.