Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts zu Werbedienstleistungen - worauf Sie bei einer Betriebsprüfung achten sollten

Tax & Accounting

Von: Ivana Fujáčková

Das jüngste Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (NSS) in der Rechtssache ALBIXON  enthält wichtige Erkenntnisse für die Praxis tschechischer Unternehmen. In diesem Fall bestätigte das NSS-Gericht das Vorgehen der Steuerbehörde in einem Streit um die steuerliche Absetzbarkeit und die Höhe der Kosten für Werbedienstleistungen. Das Urteil geht auch über Werbedienstleistungen hinaus – es zeigt, worauf bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und bei der Verteidigung gegen Steuerkosten zu achten ist.

Wichtige Schlussfolgerungen für die Praxis

 

1. Eine Rechnung reicht nicht aus – Sie müssen die Leistungserbringung tatsächlich nachweisen

Ein Teil der Werbekosten wurde ausgeschlossen, da das Unternehmen die tatsächliche Erbringung der Leistungen nicht nachweisen konnte. Die eingereichten Fotos und Prospekte waren nicht aussagekräftig (z.B. Abbildung anderer Veranstaltungen oder anderer Werbung).

Empfehlung: Jede Leistung sollte durch Belege wie Fotos, Bestätigungen der Veranstalter usw. belegt werden, die den Zusammenhang und die logische Kontinuität zwischen der Aktion und der Rechnung belegen.
Rein formale Dokumente wie Vertrag und Rechnung reichen nicht aus.

2. Risikoketten der Partner – vermutete Verbindung

Der Steuerverwalter wies nach, dass die Transaktionen zwischen sog. anderweitig verbundenen Personen/ Unternehmen stattfanden, und zwar hauptsächlich aufgrund anderer Umstände der Transaktion – einer Kette zweifelhafter Unternehmen (virtueller Hauptsitz, dieselben Vertreter, Barzahlungen, unzuverlässige Zahler).

Empfehlung: Eine nicht verifizierte Lieferkette kann zu zusätzlichen Steuern führen, auch wenn der Preis auf den ersten Blick nicht extrem erscheint.

3. Ermittlung eines (markt-)üblichen Preises – der Ansatz der Steuerverwaltung war erfolgreich

Die Steuerbehörde ermittelte einen (markt-)üblichen Preis auf Grundlage der Preise der Erstanbieter und einer angemessenen Marge für die Agentur. Das NSS bestätigte, dass dieses Verfahren legitim und im Einklang mit den Grundsätzen der Verrechnungspreise sei. Die Steuerbehörde wies damit nach, dass die Gesellschaft ALBIXON Dienstleistungen von der Werbeagentur zu einem höheren als dem marktüblichen Preis kaufte.

Empfehlung: Seien Sie vorsichtig und prüfen Sie die Angemessenheit des Preises der von Ihnen erworbenen Dienstleistungen.

4. Sachverständigengutachten sind nicht allmächtig

ALBIXON legte drei Sachverständigengutachten vor, die jedoch weder von den Gerichten noch von der Steuerverwaltung anerkannt wurden – sie hatten entweder keinen Bezug zur Sache oder behandelten unvergleichbare Leistungen.

Empfehlung: Sachverständigengutachten müssen sich präzise auf eine konkrete Transaktion und vergleichbare Bedingungen beziehen.

Warum ist dieses Urteil für tschechische Unternehmen wichtig?

Das Urteil warnt davor, dass Rechnung und Vertrag allein nicht ausreichen, um eine Leistung nachzuweisen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde, der Preis marktüblichen Bedingungen entspricht und die Lieferkette transparent ist.