DAC 8 – Neue Verpflichtung für „Kryptoplattformen“ und deren Nutzer im Jahr 2026

Tax & Accounting

Von: Michal Hlaváč

Wir möchten Sie auf eine neue Verpflichtung aufmerksam machen, die ab dem 1. Januar 2026 für Krypto-"Plattformen" und deren Nutzer gilt. Sie wird sich zunächst im Laufe des Jahres 2026 durch die Datenerhebung und die anschließende Übermittlung der Informationen an die Steuerbehörde im Jahr 2027 bemerkbar machen.

DAC 8 ist eine weitere EU-Richtlinie zur Änderung der EU-Vorschriften über die administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich. DAC 8 konzentriert sich unter anderem auf Transaktionen mit Kryptowerten. Die Richtlinie DAC 8 erweitert die bestehenden Meldepflichten auf Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (dies ist eine Folgerichtlinie zu Richtlinie DAC 7, die für digitale Plattformen galt, die die Vermittlung des Verkaufs von Waren, von persönlichen Dienstleistungen und die Bereitstellung von Immobilien/Transportmitteln ermöglichten). Diese Anbieter sind nun neu verpflichtet, Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten an die Finanzbehörden zu melden. Man kann also sagen: Was für die Finanzbehörden bisher schwer nachzuverfolgen war, wird somit zu einer standardmäßigen Meldepflicht/-information.

Wen betrifft DAC 8 und über wen werden Daten erhoben?

DAC 8 betrifft hauptsächlich Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.
Typischerweise gehören dazu:

  • „Plattformen“, die den Kauf, Verkauf oder Wechsel von Kryptowährungen ermöglichen,
  • Krypto-Wechselstellen,
  • Verwahrstellen für Kryptowährungen (Krypto-Wallets),
  • andere Subjekte, die Transaktionen mit Kryptowerten für ihre Kunden vermitteln.

Diese Subjekte werden nun zu meldepflichtigen Subjekten und sind verpflichtet, Daten über ihre in der EU (bzw. in anderen, dieser Initiative angeschlossenen Nicht-EU-Ländern) ansässigen Nutzer zu erheben und zu melden.

Gleichzeitig hat DAC 8 indirekt, aber dennoch bedeutsame Auswirkungen auf die Kryptowährungsnutzer selbst – sowohl auf Privatpersonen als auch auf juristische Personen. Über sie werden Daten erhoben und anschließend zwischen den Steuerbehörden der einzelnen Staaten ausgetauscht. Kryptowährungsnutzer müssen Informationen mit den „Plattformen“ teilen. Andernfalls sind die Plattformen verpflichtet, die Bereitstellung von Dienstleistungen für unkooperative Nutzer einzustellen.

Auswirkungen auf „Plattformen“: neuer Verwaltungs- und Berichterstattungssaufwand

Ab dem 1. Januar 2026 entstehen für „Plattformen“ unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • gesetzlich vorgeschriebene Informationen über Nutzer (z.B. ihren steuerlichen Wohnsitz) ermitteln und überprüfen
  • ausgewählte Transaktionen mit Kryptowerten überwachen und erfassen,
  • Daten innerhalb des vorgegebenen Umfangs speichern,
  • die gesammelten Informationen dem Finanzamt melden.

Während des Jahres 2026 werden die betreffenden „Plattformen“ daher kontinuierlich Informationen sammeln und diese nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums an die Steuerbehörde übermitteln, die sie dann automatisch mit den Steuerbehörden anderer EU-Staaten (bzw. anderer, dieser Initiative angeschlossener Nicht-EU-Staaten) austauscht.

Dies ist eine völlig neue Verpflichtung, die Anpassungen interner Prozesse, IT-Systeme und Compliance-Vorgaben erfordert. In erster Linie sollte es darum gehen, die Beschaffung und Überprüfung der benötigten Informationen sicherzustellen.

Auswirkungen auf Nutzer von Kryptowerten: Das Finanzamt wird einen detaillierten Überblick haben.

Für Nutzer von Kryptowerten bedeutet DAC 8 eine grundlegende Veränderung der dem Staat zur Verfügung stehenden Informationen. Finanzbehörden erhalten nun detaillierte Daten zu Krypto-Asset-Transaktionen direkt von den jeweiligen Plattformen.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Steuerbehörde einen Überblick über die Transaktionen mit Kryptowerten erhält und diese Daten mit den Angaben in den Steuererklärungen der einzelnen Nutzer vergleichen kann. Sollte ein Nutzer die Einkünfte aus Krypto-Transaktionen in seiner Steuererklärung nicht angeben, ist mit einer Überprüfung durch das Finanzamt zu rechnen, das gegebenenfalls die fehlenden Steuern, einschließlich Zinsen und Geldstrafen, festsetzen kann.

Unklarheiten in der tschechischen Gesetzgebung

Obwohl die Änderung der EU-Richtlinie bereits in Kraft ist, wurde das tschechische Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Die tschechische Finanzverwaltung hat jedoch wiederholt erklärt, dass die Anwendung der Verpflichtungen gemäß DAC 8 voraussichtlich am 1. Januar 2026 beginnen wird. Die konkrete Form und der Zeitpunkt ihrer Umsetzung in tschechisches Recht befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und können gegebenenfalls noch präzisiert werden.

Wie können wir Ihnen mit der DAC 8 helfen?

DAC 8 ist nicht nur eine weitere formale Verpflichtung – es handelt sich um eine grundlegende Änderung, die sowohl Krypto-Asset-Dienstleister als auch die Steuerpflichten ihrer Nutzer betrifft.

Unser Team widmet sich dieser Problematik und ist bereit:

  • die betroffenen Subjekte („Plattformen“) für die Zwecke von DAC 8 zu identifizieren.
  • die Auswirkungen von DAC 8 auf ein bestimmtes Geschäftsmodell zu bewerten
  • betroffene Subjekte („Plattformen“) bei der praktischen Einstellung von Prozessen und Berichtspflichten zu unterstützen,
  • die Kommunikation mit dem Finanzamt sicherzustellen,
  • für Nutzer von Krypto-Assets festzulegen, welche Informationen und Transaktionen gemeldet werden müssen und welche steuerlichen Pflichten damit verbunden sind, einschließlich der Vertretung bei der Abgabe von Steuererklärungen.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie für diese neue Verantwortung vorbereitet sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.