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Daniela Riegel | February 27, 2024
Seit dem Jahr 2017 erstellt die EU eine Liste der im Steuerbereich nicht kooperierenden Gerichtsbarkeiten, die zweimal jährlich aktualisiert wird. Am 20. Februar 2024 wurden die Bahamas, Belize, die Seychellen sowie die Turks- und Caicosinseln von dieser Liste gestrichen. Nach dieser Aktualisierung verbleiben die folgenden 12 Gerichtsbarkeiten auf der Unionsliste:
Die Aufnahme in die Liste kann für uns steuerliche Auswirkungen haben, z.B. hinsichtlich der Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Vereinbarungen, der DAC 6-Richtlinie oder der Möglichkeit, einen niedrigeren Quellensteuersatz anzuwenden.
Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Oktober 2024 geplant. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.