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Daniela Riegel | December 15, 2023
Tschechische Mehrwertsteuerzahler, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig oder für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, können bis zum Ende dieses Jahres eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen, die sie dort im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gezahlt haben. Dabei handelt es sich um die im Vereinigten Königreich für den Zeitraum vom 1. 7. 2022 bis 30. 6. 2023 gezahlte Mehrwertsteuer.
Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer müssen direkt bei der britischen Finanzverwaltung eingereicht werden, entweder elektronisch oder per Post. Nach dem Brexit ist es nicht möglich, eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus dem Vereinigten Königreich auf dem üblichen Weg bzw. standardweise wie bei den EU-Mitgliedstaaten, d.h. über das elektronische Portal des tschechischen Finanzministeriums, zu beantragen.
Bei Interesse unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung des diesbezüglichen Antrags.