Am 21. 8. 2014 wurde die Information des Generalfinanzdirektion (GFŘ - Generální Finanční ředitelství) zur Anwendung der Bestimmung 106a des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich sog. unzuverlässigen Steuerzahlers veröffentlicht.
Diese Information ist in einige Punkte aufgeteilt und sie widmet sich sowohl den Situationen, in denen der Mehrwertsteuerzahler unzuverlässig werden kann, als auch der Haftung oder Antrag auf Statusänderung. Der Wortlaut der GFŘ-Information verschärft seit dem 1.10.2014 im Grunde die Bedingungen für die Festlegung der „Unzuverlässigkeit".