Am 1. Januar 2026 tritt eine neue Rechtsregelung in Kraft, die für Arbeitnehmer - die gefährliche Arbeiten der dritten Kategorie verrichten - eine Pflicht zu Altersvorsorge einführt. Der Gesetzesentwurf wurde am 21. August vom Präsidenten der Republik unterzeichnet und bestätigte damit die Gesetzesänderung endgültig.
Am 3. September 2025 wurde das Gesetz in der Gesetzessammlung veröffentlicht.
Die neue Verpflichtung betrifft Berufe, die mit übermäßiger körperlicher Belastung verbunden sind oder unter widrigen Bedingungen wie extremer Kälte, Hitze oder längerer Vibrationseinwirkung arbeiten. Ziel ist es, diesen Arbeitnehmern zu ermöglichen, im Laufe ihrer Karriere eine finanzielle Reserve aufzubauen, die sie dann vor Erreichen des Rentenalters durch sog. Vorruhestand nutzen können.
Die Höhe des Beitrags beträgt vier Prozent der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, die mindestens drei Schichten pro Monat in Risikoberufen arbeiten. Der Arbeitgeber wird die Abgaben/Beiträge zur Zusatzrentenversicherung mit staatlichem Zuschuss oder zur Zusatzrentenvorsorge zahlen, während der Arbeitnehmer durch Angabe seiner Zahlungsdaten bestimmt, wohin die Mittel überwiesen werden sollen.
Sofern der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer bereits heute mindestens die gesetzlich festgelegte Altersvorsorge leistet, bleibt die bisherige Praxis für sie unverändert.