Einschränkung der absoluten Höhe der Pauschalausgaben wird ab dem Jahr 2015 auch auf Handwerks- und freie Gewerbe und die landwirtschaftliche Unternehmenstätigkeit erweitert. Der Gesetzgeber schloss somit an die bereits eingeführten Limits bei den Tätigkeiten, die in den 40% bzw. 30% Pauschalsatz fallen, an. Konkret handelt es sich um Geltendmachung des Maximalbetrags von 1 600 Tsd. CZK beim 80% Pauschalbetrag und 1 200 Tsd CZK beim 60% Pauschalbetrag. Bei allen Pauschalausgaben wird somit der maximale Abzug von dem Grenzeinkommen in Höhe von 2 Mio CZK ermöglicht sein.