Rückkehr zum ursprünglichen System: Unternehmens- und Aktienverkäufe wieder einkommensteuerfrei

Einkommensteuer

Von: Anna Beránková

Ab dem 1. Januar 2026 wartet auf Investoren und Unternehmer eine weitere bedeutende Änderung. Die Abgeordnetenkammer hat auf Vorschlag des Senats eine Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedet, die die derzeitige Grenze von 40 Millionen Kronen für die Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Aktien und Geschäftsanteilen aufhebt. Die Änderung wurde im September 2025 von Präsidenten Petr Pavel unterzeichnet. Ab 2026 kehrt das Steuersystem zu den einfacheren Regeln zurück, die bis Ende 2024 galten.

Welche Regeln galten bisher?

Bis Ende 2024 funktionierte ein einfaches Modell: Wer mindestens 3 Jahre lang Aktien oder 5 Jahre lang eine Unternehmensbeteiligung hielt, konnte die Einkünfte aus deren Veräußerung unabhängig von der Höhe der Einkünfte von der Steuer befreien. Ab Januar 2025 trat jedoch eine neue Grenze in Kraft – wenn die Gesamtsumme dieser Einkünfte für den Steuerzeitraum 40 Millionen Kronen übersteigt, ist der diese Obergrenze übersteigende Teil steuerpflichtig. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise beim Verkauf einer Beteiligung für 80 Millionen Kronen davon 40 Millionen steuerfrei sind und der Rest je nach Höhe der Steuerbemessungsgrundlage mit einem Steuersatz von 15 % oder 23 % besteuert wird. Steueraufwendungen können nur teilweise entsprechend dem Verhältnis der steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte aus dem Verkauf geltend gemacht werden.

Über diese Änderung haben wir bereits in einem gesonderten Artikel zur Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung von Wertpapieren ab dem 1. Januar 2025 ausführlich berichtet.

Was sich ab 2026 ändert

Mit der Gesetzesänderung wird die Obergrenze von 40 Millionen für Aktien und Anteile vollständig aufgehoben. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass bei Erfüllung des Zeittests (3 Jahre Haltedauer bei Aktien, 5 Jahre bei Anteilen) die Einkünfte aus dem Verkauf - unabhängig vom Transaktionsbetrag - vollständig steuerfrei sind.

Der ursprüngliche Entwurf sah auch eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen vor. Die Senatoren haben die Steuerbefreiung für den Verkauf von Kryptowährungen über 40 Millionen CZK später aus der Novelle gestrichen und sich dabei auf den jüngsten Bitcoin-Fall berufen. Die Obergrenze von 40 Millionen CZK für Kryptowährungen bleibt also unverändert. Investoren in digitale Vermögenswerte müssen daher weiterhin damit rechnen, dass bei höheren Verkaufsvolumina ein Teil der Einkünfte zu versteuern ist.

Warum wird die Obergrenze aufgehoben?

Die ursprünglich eingeführte Obergrenze sollte dem Staatshaushalt mehr Geld zuführen und hohe Steuerermäßigungen begrenzen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass der erwartete Effekt nicht eintrat. Die Staatseinnahmen stiegen nicht signifikant und die Regelung brachte zusätzliche Komplikationen mit sich – komplizierte Berechnungen, die Absicht, Transaktionen über mehrere Jahre zu verteilen, und weniger Rechtssicherheit für Investoren und Firmeninhaber. Die Regierung unterstützte daher eine Rückkehr zum ursprünglichen Modell, vor allem zum Vorteil von Familienunternehmen und langfristigen Investoren. Die Novelle beseitigt somit lediglich eine dysfunktionale Regelung, die ihren ursprünglichen Zweck nicht erfüllte.

Praktische Auswirkungen für Steuerzahler

  • Anteils- und Aktienverkäufe: Ab 2026 ist es nicht mehr notwendig, die Gesamtsumme der Einkünfte aus Verkäufen zu überwachen, um eine übermäßige Steuerbelastung des Steuerpflichtigen zu vermeiden. Die Erfüllung des Zeittests bedeutet eine vollständige Befreiung, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.
  • Kryptowährungen: Die Obergrenze von 40 Millionen Kronen pro Steuerperiode bleibt bestehen. Anleger sollten daher die Struktur und den Zeitpunkt ihrer Geschäfte weiterhin sorgfältig planen.

Abschließende Empfehlungen

Wenn Sie den Verkauf einer bedeutenden Beteiligung oder einer größeren Anzahl von Aktien in Erwägung ziehen, kann es sich lohnen, die Transaktion bis 2026 zu planen. Dann werden die Einkünfte bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen vollständig steuerfrei sein. Bei Kryptowährungen hingegen ändern sich die Regeln nicht, und Sie müssen weiterhin mit dem Limit rechnen.