Am 1. Jahr 2015 tritt in Kraft die Novellierung der Richtlinie, die der Bestandteil des MwSt.-Pakets ist, das noch im Jahre 2008 verabschiedet wurde.
Die erste Änderung in Durchführungsbestimmung hängt mit der Änderung des Leistungsortes bei der Gewährleistung der ausgewählten Dienstleistungen der Nichtsteuerpflichtigen zusammen.
Die Änderungen in der Richtlinie berühren ebenso das inländische MwSt.-Gesetz, in das mit Wirksamkeit seit dem 1. Januar 2015 die neue Sonderregelung eines Verwaltungsortes verankert wurde (sog. „Mini One Stop Shop").
Ab den 1. Januar 2015 erwarten uns nicht nur die Änderungen in dem nationalen Steuerrecht, sondern auch in dem EU-Recht. Auch wenn die oben angeführte Änderungen nicht direkt in das MwSt.-Gesetz implementiert werden, ist daran zu denken, dass die Durchführungsbestimmung zuerst angewendet werden muss, bevor das nationale Gesetz verwendet wird. Bei der Anwendung der MwSt.-Regelung kann diese zusammen mit dem MwSt.-Gesetz angewendet werden.