Erwägen Sie die Gründung (oder Änderung) einer Mehrwertsteuergruppe, die ab Januar 2026 registriert ist? Der Hauptvorteil einer Mehrwertsteuergruppe besteht darin, dass sich die Mitglieder gegenseitig keine Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen, eine einzige Erklärung und ein einziger Kontrollbericht für die gesamte Gruppe eingereicht werden und eine gesamte Steuerschuld resultiert. In der Regel führt die Gründung einer Mehrwertsteuergruppe zu einer Verbesserung des Cashflows der Gruppe und in einigen Fällen, insbesondere bei Unternehmen mit umsatzsteuerbefreiten Tätigkeiten, sogar zu realen legalen Steuereinsparungen. Die Frist für die Einreichung eines Anmeldeformulars oder für Änderungen innerhalb der bestehenden Mehrwertsteuergruppen ist der 31. Oktober 2025, wenn diese Änderungen ab dem 1. Januar 2026 erfolgen sollen (andernfalls erfolgt die Gründung/Änderung erst am 1. Januar 2027). Neu in diesem Jahr ist auch die Möglichkeit des direkten Übergangs eines Mitglieds von einer Mehrwertsteuergruppe in eine andere.
Im Bereich der Mehrwertsteuergruppen bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsspektrum an, insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse der potenziellen Vorteile und Einsparungen
durch die Bildung oder Änderung der Mehrwertsteuergruppenstruktur;
- Beurteilung der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe und ggf. Unterstützung bei Änderungen der Geschäftsstruktur von Unternehmen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen erforderlich sind;
- Vorbereitung und Einreichung eines Anmeldeformulars auf Registrierung
oder eines Antrags auf Änderung der Mehrwertsteuergruppe;
- Unterstützung bei der Einstellung interner Prozesse und Beziehungen
zwischen Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe;
- Erarbeitung von Empfehlungen und Erstellung von Informationsschreiben gegenüber Geschäftspartner.