Investitionsanreize: Aktuelle Entwicklung

Tax & Accounting

Von: Martin Hahn

Entwurf zur Änderung einer Regierungsverordnung

Derzeit befindet sich ein Regierungsverordnungsentwurf zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Investitionsanreizgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend „Entwurf“), in einem Kommentarverfahren. Die Regierungsverordnung ist eine Durchführungs-verordnung zum Gesetz Nr. 72/2000 Slg., über Investitionsanreize und die Änderung bestimmter Gesetze (Investitionsanreizgesetz), in der jeweils geltenden Fassung.

Ziel des Entwurfs ist die Festlegung einer Methode zur Quantifizierung des Beitrags, der sich aus der höheren Wertschöpfung geförderter Investitionen ergibt, anhand derer die zuständigen Behörden den Nutzen für den Staatshaushalt beurteilen können.

Laut einem Gründebericht soll diese Änderung zu einer größeren Transparenz des Bewertungsprozesses für die Antragsteller bei der Einreichung eines Förderantrags beitragen. Die Voraussetzung des „höheren Mehrwerts“ wird geändert, sodass nun der Nutzen von Tätigkeiten mit höherem Mehrwert quantifiziert werden muss. Die Berechnung dieses Nutzens ist neu in Anhang 5 des Entwurfs aufgenommen.

Angesichts der aktuellen Situation in der Ukraine erweitert der Entwurf auch den Bereich strategischer Investitionsmaßnahmen um die Verteidigungs-/Rüstungsindustrie, sowohl im Bereich der Produktion als auch im Bereich der Technologiezentren.

Empfehlungen der Europäischen Kommission

Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung zu Steueranreizen zur Beschleunigung des Übergangs zu einer sauberen Industrie (CID – Clean Industrial Deal) – mehr Infos hier.

Die Kommission empfiehlt zwei grundlegende Instrumente zur Unterstützung „sauberer“ Investitionen:

  1. die Möglichkeit einer beschleunigten (degressiven) Abschreibung bis hin zu einer einmaligen Kostenabrechnung bei Investitionen in „saubere“ Technologien (z.B. erneuerbare Energiesysteme, Energiespartechnologien usw.),
  2. gezielte Steuererleichterungen – hierzu könnte beispielsweise auch die Ausweitung
    von Investitionsanreizen auf andere Sektoren gehören.

Die Empfehlung der Kommission basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • Gezielte Förderung: Anreize gelten nur für saubere Technologien und die Dekarbonisierung
    der Industrie, nicht jedoch für Investitionen in fossile Brennstoffe.
  • Einfachheit und Sicherheit: Die Maßnahmen müssen für Unternehmen und Steuerbehörden
    leicht umzusetzen sein und klare Förderkriterien haben.
  • Rechtzeitigkeit: Anreize sollten Unternehmen bei Investitionsentscheidungen zeitnah unterstützen.

Ob und wie die Empfehlungen innerhalb der EU umgesetzt werden, ist noch unklar.

Bei etwaigen Fragen zum Thema Investitionsförderung wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei Grant Thornton oder direkt an die Autoren dieses Artikels.