Am 5.7.2014 wurden als unzuverlässiger Steuerzahler schon mehr als 100 MwSt-Zahler gekennzeichnet.
Die Information darüber, dass Ihr Handelspartner nicht ein unzuverlässiger MwSt-Zahler ist, können Sie vom Register der MwSt-Zahler auf der Webseite der Finanzverwaltung oder unter diesem Hinweis: http://adisreg.mfcr.cz erhalten. Die Finanzverwaltung bereitete weiters die technische Lösung in Form eines Webdienstes vor, die die On-Line-Feststellung der Zuverlässigkeit der konkreten MwSt-Zahler, die Liste der Bankkonten der MwSt-Zahler und auch die Feststellung einer Liste von unzuverlässigen Steuerzahlern ermöglicht.