Aufgrund irreführender und ungenauer Informationen in den Medien und sozialen Netzwerken über geplante Änderungen im Steuererhebungssystem für Aushilfskräfte und „Arbeitnehmer mit Vereinbarungen“ hat das tschechische Finanzministerium auf seiner Website eine Erklärung veröffentlicht, in der es versucht, die Informationen richtigzustellen.
Die Änderung des Steuererhebungssystems steht im Zusammenhang mit dem neu verabschiedeten Gesetz über den einheitlichen monatlichen Arbeitgeberbericht (nachfolgend „JMHZ-Bericht“ genannt), worüber wir Sie bereits in diesem Artikel hier informiert haben.
Das neue Steuererhebungssystem soll den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber deutlich reduzieren, während Arbeitnehmer die automatische Vorausfüllung der Steuererklärungen zu schätzen wissen. Die Steuerverwaltung vergleicht ihre zukünftigen Steuererhebungsbemühungen mit einer jährlichen Energierechnung – im Idealfall würde der Steuerzahler jährlich nur eine Abrechnung mit der Unter- oder Überzahlung erhalten, die automatisch seinem Konto gutgeschrieben würde, sodass er sich um nichts weiter kümmern müsste.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Wirksamkeit dieses Teils der Reform auf die Zukunft verschoben wird, und zwar bis die Finanzverwaltung nicht nur dank der JMHZ-Bericht-Daten, sondern auch technologisch vorbereitet ist, einen ebenso bequemen Prozess für Menschen mit gelegentlichem Einkommen gewährleisten kann – zum Beispiel Aushilfskräfte, Studenten und andere Gruppen mit geringem Zuverdienst.
Für diese Gruppen ändert sich daher resultierend nichts – sie können auch künftig im gleichen System wie bisher bleiben. Das neue Konzept sieht das Prinzip der sog. Selbstbemessung vor. Sollte der Steuerzahler keine Steuererklärung abgeben wollen, ist er dazu nicht verpflichtet. Die Steuer wird im System voreingetragen und die Zahlung erfolgt automatisch – aus dem vom Arbeitgeber bei der Auszahlung einbehaltenen Vorschuss, in Höhe des bisherigen Abzugs.
Das Inkrafttreten des neuen Systems ist für die Steuerperiode 2027 geplant, d.h., das neue System wird erstmals Anfang 2028 angewendet. Bis dahin sollte die Finanzverwaltung bereits über praktische Erfahrungen mit der Nutzung von JMHZ-Bericht-Daten verfügen und bereit sein, die notwendigen organisatorischen und legislativen Schritte einzuleiten.
Darstellende Beispiele
Vereinbarungsarbeit (z.B. studentische Nebentätigkeit):
- Derzeit: Aushilfskräfte geben keine Steuererklärung ab, wenn sie nicht möchten.
- Stand im Jahr 2027: Gleiche Regelung – Aushilfskräfte reichen freiwillig eine Steuererklärung ein
Arbeitnehmer mit Zusatzeinkommen aufgrund einer Arbeitsausführungsvereinbarung:
- Derzeit: Der Arbeitnehmer reicht die Steuererklärung selbst ein oder die Einkünfte werden über den Arbeitgeber versteuert (nach Ablauf des Besteuerungszeitraums muss der Steuerpflichtige dem Arbeitgeber sämtliche Belege vorlegen).
- Stand im Jahr 2027: Die Steuererklärung wird automatisch vorausgefüllt, ohne dass Unterlagen von Versicherungsgesellschaften, Banken etc. vorgelegt werden müssen. Das Steuererklärungsformular wird dann vom Steuerpflichtigen einfach über das System an das Finanzamt übermittelt.