Ende März ist jedes Jahr mit der Pflicht der meisten Steuerpflichtigen verbunden, die Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen und die Körperschaftsteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr einzureichen.
Die Steuerpflichtigen, denen die Steuererklärung auf Grund der Vollmacht ein Steuerberater einreicht und verarbeitet, reichen dann die Steuererklärung im verlängerten Termin, d.h. bis 1. 7. 2014, ein. Die eventuelle Steuerpflicht ist in den angeführten Terminen auch fällig (an diesem Tag muss die Zahlung dem Konto des Steuerverwalters zugeschrieben sein).