Der Termin für Erstellung der Steuererklärung (im Folgenden nur „SE") zur Einkommensteuer von natürlichen Personen für den Besteuerungszeitraum des Jahres 2013 steht bevor, und wie es in der Tschechischen Republik üblich ist, vermeiden die Steuerpflichtigen nicht einmal diesmal die Änderungen in den Steuergesetzen. Als bedeutendste Änderungen betrachten wir:
- Einschränkung der Geltendmachung der Ausgabenpauschalbeträge,
- Einschränkung der Geltendmachung für den zweiten von den Ehegatten und der Steuerbegünstigung für Kinder bei Personen, die Pauschalausgaben geltend machen,
- Einführung der solidarischen Steuererhöhung,
- Aufhebung des Steuernachlasses für Personen, die die Altersrente beziehen,
- Steuerbefreiung der regelmäßig ausbezahlten Renten,
- Steuererlass wegen einer außerordentlichen Situation.
Die SE zur Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen für den Besteuerungszeitraum des Jahres 2013 ist an das betreffende Finanzamt in dem Fall, dass diese von einem Steuerberater aufgrund einer Vollmacht nicht verarbeitet wird, bis 1. 4. 2014 einzureichen.