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| May 3, 2023

Eine weitere Maßnahme im Zusammenhang mit der Emissionsminderung wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet

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Ab 1. Oktober 2023 tritt neue Gesetzgebung bezüglich der CO2-Zollgebühren in Kraft. Sie wird Unternehmen betreffen, die Waren mit einem hohen CO2-Fußabdruck - wie Eisen, Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Strom – produzieren oder in die Europäische Union importieren. Während einer Übergangszeit werden nur Daten von Importeuren durch regelmäßige vierteljährliche Berichte erhoben, die Informationen über die Menge der direkten und indirekten, in importierten Waren enthaltenen Emissionen enthalten werden. Im Jahr 2026 sollte dann die eigentliche Zollerhebung beginnen, bei der CO2-Zertifikate verwendet werden.

Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková