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Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2024 einen neuen Betrag für die pauschale Kostenerstattung für die Fernarbeit (Homeoffice) festgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 haben Homeoffice-Mitarbeiter Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 4,50 CZK für jede angefangene Arbeitsstunde. Die Höhe der Erstattung hat sich gegenüber dem ursprünglichen Betrag um zehn Heller verringert.
Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7| 3.12.2024
Krankenpflegegeld bei HochwasserPetr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und Ausgleichssteuern