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Lenka Kočerová | 18.6.2024
Zinsen aus dem SteuerabzugSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2024 einen neuen Betrag für die pauschale Kostenerstattung für die Fernarbeit (Homeoffice) festgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 haben Homeoffice-Mitarbeiter Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 4,50 CZK für jede angefangene Arbeitsstunde. Die Höhe der Erstattung hat sich gegenüber dem ursprünglichen Betrag um zehn Heller verringert.
Lenka Kočerová | 18.6.2024
Zinsen aus dem SteuerabzugL. Malimánková | 18.6.2024
Einige Neuigkeiten zur Buchhaltung gelten unabhängig vom bevorstehenden neuen BuchhaltungsgesetzRichard Knobloch | 21.5.2024
GT-Urteil: Erfüllt die Beschränkung für den Vorsteuerabzug bei Autos den Konsolidierungszweck?Richard Knobloch | 7.5.2024
Absicht als Schlüsselkriterium für die umsatzsteuerliche Beurteilung von Grundstücken als Bauland?