Der Gesetzentwurf der Regierung zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch die Zusammenführung von 25 Formularen zu einem einzigen wurde am Freitag, den 27. Juni 2025, von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. 140 der 142 anwesenden Abgeordneten stimmten dafür. Der Gesetzentwurf geht nun an den Senat. Das Digitalisierungssystem soll ab nächsten Monat im Pilotbetrieb getestet werden. Neben der Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für Unternehmen werden ab nächstem Jahr auch positive Auswirkungen auf die Arbeit der Arbeitnehmer erwartet.
Der Gesetzesvorschlag umfasst auch die geplante Abschaffung der Quellensteuer auf Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit in den kommenden Jahren und die damit verbundene Pflicht der Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung, sowie weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Arbeitgeber. Die Abgeordnetenkammer verabschiedete zudem wichtige Abänderungsvorschläge, die weitere Pflichten der Arbeitgeber regeln. Sie müssen sich nun spätestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn des ersten Mitarbeiters im Register anmelden; sollte niemand mit der Arbeit beginnen, müssen sie dies innerhalb von acht Tagen melden. Ab dem 1. Juli 2026 müssen sich die Mitarbeiter spätestens am Tag ihres Arbeitsbeginns anmelden, andernfalls wird eine Geldstrafe bis zu 20 000 CZK erhoben. Obwohl das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, ist der Arbeitgeber für die Monate Januar bis März 2026 verpflichtet, bis zum 1. April 2026 einen einzigen Monatsbericht für jeden Kalendermonat separat einzureichen. Darüber hinaus hat die Abgeordnetenkammer dem Justiz- und Bildungsministerium Zugriff auf die Daten aus dem Bericht zur Verfügung gestellt, um ev. Doppelmeldungen bei der Datenausweisung zu vermeiden.
Die im Rahmen der Abänderungsvorschläge zu dieser Novelle vorgeschlagene Abschaffung der Grenze von 40 Mio. CZK für die Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren, Anteilen an Handelskorporationen und Kryptowerte von der Einkommensteuer, wurde nicht verabschiedet. Die Grenze bleibt daher bestehen und Einkünfte über dieser Grenze bleiben für Steuerzahler weiterhin steuerpflichtig.