Lkw-Betreiber können ab diesem Jahr deutlich bei der Kfz-Steuer sparen. Zum 1. Juli 2025 ist eine Novelle des Kfz-Steuergesetzes in Kraft getreten, die Betreibern von Fahrzeugen mit Luftfederung an der Antriebsachse deutliche Erleichterungen bringt. Obwohl die Novelle erst in der zweiten Jahreshälfte in Kraft trat, gelten ihre Regelungen rückwirkend für den gesamten Steuerzeitraum 2025.
Was ändert sich?
Das Gesetz führt einen neuen Begriff „Luftfederung der Antriebsachse“ ein und legt niedrigere Kfz-Steuersätze für die mit diesem System ausgestatteten Fahrzeuge fest. Beispielsweise können die jährlichen Einsparungen bei einem Sattelschlepper bis zu 7 900 CZK pro Fahrzeug betragen. Für große Fahrzeugparke bedeutet diese neue Regelung eine erhebliche Steuerersparnis.
Bedingungen für die Anwendung des ermäßigten Satzes
Um den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können, muss das Fahrzeug mindestens eine Antriebsachse mit Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung haben. Die Novelle führt außerdem neue Fahrzeugcodes in der Steuererklärung ein, um die diese Voraussetzung erfüllenden Fahrzeuge zu identifizieren. Bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist zu beachten, dass die Beweislast beim Steuerzahler liegt, der nachweisen muss, dass das Fahrzeug mit einer Luftfederung der Antriebsachse ausgestattet ist.
Wenn Sie glauben, dass Sie von der oben genannten Ermäßigung des Steuersatzes betroffen sein könnten, zögern Sie bitte nicht, unsere Spezialisten zu kontaktieren.