Der nationale Rechnungslegungsrat (NÚR) genehmigte die neue I-48-Interpretation

Buchhalterische Beratung und Wirtschaftsberatung

Der nationale Rechnungslegungsrat (im Folgenden „NÚR“) hat am 16. Januar 2023 eine neue Interpretation Nr.
I-48 Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bei Transaktionen mit einem Betrieb oder dessen Teil verabschiedet. Die genannte Interpretation ist auf der Webseite des NÚR-Rats – www.nur.cz zu finden.

Unsere Kollegin, Ing. Alice Šrámková, war eine der Verfasser der Interpretation.

Die Interpretation befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Ausweisung von Goodwill /Bewertungsdifferenz und der Bestimmung der zugehörigen Abschreibungsdauer für den erworbenen Vermögenswert. Gleichzeitig wird auch die Problematik der Bildung latenter Steuern und deren Ausweisung diskutiert.

Autor: Petra Čechová