Der Aktionsplan BEPS enthält 15 Schritten, die in die Praxis schrittweise z. B. durch die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen oder durch die Änderung der Richtlinie über Verrechnungspreise eingeführt werden sollen.
Verrechnungspreise
Der Aktionsplan fordert solche Änderungen im Bereich der Bildung von Verrechnungspreisen, die die negative Zuteilung des Gewinns vermeiden.
Im Bereich der Bewertung der Miete oder Verkaufs des immateriellen Vermögens unter den verbundenen Unternehmen wird die Änderung der Richtlinie über Verrechnungspreisen erwogen, damit die übermäßigen Zahlungen für Miete und ihre Übertragungen nicht nur das Instrument für den Gewinntransfer darstellen.
Darlehenszinsen
Ein weiteres Ziel des Aktionsplans ist die Verwendung von übermäßigen Zinszahlungen aus den Intercompany-Darlehen als Instrument zur Optimierung des Steuerbemessungsgrundlage, die von der Korporation mit dem Sitz in dem Land mit der höheren Steuerbelastung der Korporation mit dem Sitz mit der niedrigeren Steuerbelastung gezahlt werden. Ebenso wird die Vermeidung der Steuerwirksamkeit der Zinszahlungen erwogen.