Datenboxen: Nachrichten bis 100 MB und neue Formate der Anlagen

Verfahrensberatung

Von: Daniela Riegel

Zu Beginn dieses Jahres wurde eine Änderung der Verordnung Nr. 194/2009 Slg., über die Festlegung der Einzelheiten der Nutzung und des Betriebs des Informationssystems der Datenboxen, wirksam, was eine Reihe von Änderungen für Nutzer von Datenboxen mit sich bringt. Es wird möglich sein, auch sogenannte großvolumige Datennachrichten bis zu einer Größe von 100 MB zu versenden sowie gleichzeitig zu empfangen. Dies gilt sowohl für die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung als auch für private postalische Datennachrichten. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeführt, komprimierte Dateien im ZIP- oder ASiC-Containerformat als Anhang zu Datennachrichten einzufügen. Auch die Unterstützung für Multimediaformate wird erweitert. Weitere Informationen finden Sie hier.