In dem Artikel vom 28. Juli 2025 (hier) haben wir Sie darüber informiert, dass die Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik dem Finanzministerium (MF CR) ihre Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Einreichung von Formularen für ergänzende Ausgleichssteuern übermittelt hat und dass es angebracht wäre, innerhalb der EPO-Applikation ein Formular für die Informationsübersicht und die Steuererklärung für ergänzende Ausgleichssteuern zu erstellen.
An den Seiten der Finanzbehörden wird derzeit nur das Formular für die Ausgleichssteuererklärung. erwartet; das endgültige Formular ist jedoch noch nicht verfügbar.
Das tschechische Finanzministerium erwiderte auf die Anmerkungen der Kammer, dass die Entwicklung eines Formulars für Informationsübersichten innerhalb der EPO-Applikation angesichts der Vielzahl separater Einreichungen in der Tschechischen Republik ineffizient wäre. Laut Finanzministerium der Tschechischen Republik bietet die Veröffentlichung der Inhaltsstruktur im XML-Format den betroffenen Stellen eine ausreichende Grundlage für die Nutzung Gruppen- oder externer technischer Lösungen, die in transnationalen Strukturen üblich sind.
Daher werden wir höchstwahrscheinlich kein EPO-Formular für die Informationsübersicht zur Ausgleichssteuer sehen.
Die der Ausgleichssteuer unterliegenden Unternehmensgruppen müssen selbst ihren eigenen Einklang mit dem XML-Format sicherstellen (d.h. im Wesentlichen wie bei der aktuellen CbCR-Meldung oder DAC7-Mitteilung).
Wenn Sie der Regelung der Ausgleichssteuern unterliegen oder sich für diesen Bereich interessieren, zögern Sie nicht, unsere Spezialisten zu kontaktieren, die über das aktuelle Wissen zu diesem Thema verfügen.