Ausgleichssteuern – aktuelle Entwicklung in der Tschechischen Republik

Internationales Steuerrecht

Von: Petr Němec, Martin Hahn

Wir möchten Sie mit diesem Artikel kurz über die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung im Bereich der Ausgleichssteuern in der Tschechischen Republik informieren.

Änderung der Novelle des Ausgleichssteuergesetzes

Wie wir Sie bereits früher (hier) informiert haben, ist in der Abgeordnetenkammer die Parlament-Presse Nummer 783 erfasst, die neben der Novelle des Rechnungslegungsgesetzes und des Wirtschaftsprüfer-gesetzes auch eine Novelle des Gesetzes Nr. 426/2023 Slg., zu Ausgleichssteuern für große multinationale Konzerne und große inländische Gruppen (ZDD-Gesetz), enthält.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden Ergänzungsvorschläge zur Novelle eingebracht, die teilweise nur technischer Natur sind, aber auch andere OECD-Interpretationen (diesmal von Januar 2025) implementieren.

Das Ziel besteht darin, das tschechische Ausgleichssteuergesetz mit den OECD-Regeln in Einklang zu bringen, sodass sowohl die tschechische Ausgleichssteuer als auch die Safe Harbors als qualifiziert gelten.

Änderung des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit

Innerhalb der EU wurde die DAC 9- Richtlinie eingeführt (siehe unsere vorherige Information hier). Im März 2025 kam es bereits zu einer politischen Einigung im Rahmen des EU-Rats.

Daher sollte die DAC 9 vom EU-Rat, als alleinigem Normensteller, förmlich angenommen werden, sobald die rechtlich-linguistische Arbeiten abgeschlossen sind. Anschließend wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Die Mitgliedstaaten müssen die DAC 9-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 umsetzen. Länder, die sich für eine Verschiebung der Umsetzung der „Richtlinie der zweiten Säule“ entscheiden, sind dennoch verpflichtet, die DAC 9-Richtlinie innerhalb derselben Frist umzusetzen.

In der Tschechischen Republik wird schon eine Novelle des Gesetzes Nr. 164/2013 Slg., zur internationalen Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung, vorbereitet, für die aktuell das Stellungnahmeverfahren beendet ist. Mit der Gesetzesänderung sollte die oben genannte DAC 9-Richtlinie umgesetzt werden.

Unterliegen Sie der Ausgleichssteuerregelung oder haben Sie Interesse an diesem Bereich, zögern Sie nicht, unsere Spezialisten zu kontaktieren, die über aktuelle Kenntnisse zu diesem Thema verfügen.