Am 2. September 2025 wurde das Gesetz Nr. 316/2025 in der Gesetzessammlung veröffentlicht, das Änderungen enthält, die im Rahmen der Gesetzesänderung verabschiedet (und seit langem diskutiert) wurden:
- Nr. 563/1991 Slg., über die Rechnungslegung („ZoÚ/ RLG“)
- Nr. 93/2009 Slg., über Wirtschaftsprüfer („ZoA/ WPG“)
- Nr. 416/2023 Slg., über Ausgleichs-/Zusatzsteuern für große multinationale Konzerne
und große inländische Konzerne („ZoDD/ ASG“)
Die wichtigsten Änderungen bestehen in einer Änderung (Erhöhung) der Grenzen der Vermögenswerte und Umsätze innerhalb der Kategorisierung von Buchführungseinheiten und einer damit verbundenen Abschaffung der Pflicht zur Abschlussprüfung für kleine Unternehmen. Nur große und mittelgroße Buchführungseinheiten unterliegen nun der Pflicht zur Abschlussprüfung. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Aktualisierung der Pflichten im Rahmen der Erstellung der ESG-Berichterstattung und der damit verbundenen Prüfung durch Abschlussprüfer.
Das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erfolgt am 1. Januar 2026, wobei jede der Gesetzesänderungen anzuwendende Übergangsbestimmungen enthält.