Änderung des Erstattungssatzes für verbrauchten Kraftstoff

Lohnagenda

Von: Roman Burnus, Anna Beránková

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat per Verordnung Nr. 85/2023 Slg. vom 28. 3. 2023 eine neue Höhe für die Stromerstattung zum Zweck der Vergütung des verbrauchten Kraftstoffs angegeben - der Betrag erhöht sich von den ursprünglichen 6,00 CZK / KWh auf die Summe von 8,20 CZK / kWh. Die neue Tarifhöhe trat ab 1. April 2023 in Kraft.

Autor: Roman Burnus, Anna Beránková