NI-73 Bewertung von Wertpapieren und Beteiligungen mittels Äquivalenzen in den Einzelabschlüssen der Unternehmer

Buchhalterische Beratung und Wirtschaftsberatung

Im Dezember 2025 genehmigte der Nationale Rechnungslegungsrat (nachfolgend „NÚR-Rat“ genannt) einen Entwurf bzgl. Auslegung zur Bewertung von Wertpapieren und Beteiligungen durch Äquivalenz zur externen Kommentierung.

Die Verfasserin des betreffenden Entwurfs ist unsere Kollegin, Ing. Alice Štěpánková Šrámková.

Dieser Auslegungsentwurf reagiert auf die bestehenden Differenzen bei der Anwendung der Äquivalenzmethode in den tschechischen Buchungsvorschriften. Das Verfahren zur Bewertung von Äquivalenzen unterscheidet sich bei Einzelabschlüssen von Unternehmern, bei Abschlüssen von Finanzinstituten und bei konsolidierten Abschlüssen von Unternehmern. Die Anpassung des Kauf-/ Anschaffungspreises sollte für alle Unternehmensarten einheitlich erfolgen, nämlich in Form einer Anpassung des Anteils an der Eigenkapitalveränderung nach dem Erwerb und der Abschreibung des Firmenwerts („Goodwill“). Daher sollte die Bilanzeinheit schon ab der Anschaffung einer Beteiligung an dem beherrschten Unternehmen nicht nur Informationen über die Höhe des Eigenkapitals, sondern auch über den beizulegenden Realwert der Vermögenswerte und Schulden dieses Unternehmens erfassen und diese Sachverhalte zum Bilanzstichtag (bzw. zum Stichtag der Erstellung des Abschlusses) überwachen sowie die entsprechende Anpassung im Jahresabschluss vornehmen.

Der vollständige Text des Auslegungsentwurfs, einschließlich anschaulicher Beispiele, ist unter folgendem Link zu finden: https://nur.cz/wp-content/uploads/2025/12/NI-73.pdf

Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 15. Februar 2026 die Möglichkeit, zu NI-73 Stellung zu nehmen. Anschließend werden die externen Kommentare berücksichtigt und als Ergebnis wird die endgültige Fassung dieser Auslegung erfolgen.