Auskunftspflicht der Bilanzeinheiten

Audit

Von: Milan Pašek

Im Verlauf der Existenz einer Gesellschaft erfolgen einige Ereignisse, über welche sie verpflicht ist ihre Eigentümer, Banken, Abnehmer, Lieferanten, Öffentlichkeit zu informieren. Trotzdem die Auskunftspflicht den Bilanzeinheiten von verschiedenen Rechtsvorschriften auferlegt ist, vernachlässigen sie viele Gesellschaften.

Laut dem Buchführungsgesetz beträgt die Sanktion für Nichterfüllung der Auskunftspflicht bis zu 3% Gesamtaktiva, laut dem Gesetz über öffentliche Register bis zu 100 Tsd. CZK, und laut dem Strafgesetzbuch kann sogar derjenige, der den Jahressabschluss in die Urkundensammlung nicht ablegt, mit dem Freiheitsentzug bis auf zwei Jahre oder mit Tätigkitsverbot bestraft sein. Wenn die Gesellschaft die Dokumente in die Urkundensammlung nicht einmal nach Aufforderung des Registergerichtes ablegt, kann ein Verfahren über Auflösung der Gesellschaft mit Liquidation eröffnet werden.