Herbst- Subventionsausschreibungen für Land- und Forstwirte. Unterstützung für Investitionen, Innovationen und Erneuerung

Zuschüsse

Von: Marie Sýkora Horňáková

Mit dem Ende des Sommers beginnt die Zeit, die jedes Jahr zahlreiche Fördermöglichkeiten für Landwirte, Verarbeiter und Waldbesitzer mit sich bringt. Das Landwirtschaftsministerium plant, im Oktober insgesamt acht Ausschreibungen zu eröffnen, in deren Rahmen über 7 Milliarden Kronen an die erfolgreichen Antragsteller verteilt werden sollen. Die Förderung ist für Investitionen in die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, die Entwicklung von Innovationen, die Erneuerung von Waldbeständen oder den Geschäftsbeginn von Junglandwirten vorgesehen. Wenn Sie die Umsetzung eines Projekts in Erwägung ziehen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, einen Antrag vorzubereiten und sich über das Vorhaben beraten zu lassen.

Auch in der 6. Runde der Antragsstellung gibt es wieder kleinere Änderungen bei der Anpassung einiger Vorzugskriterien und weiterer Bedingungen. „Für die Intervention Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe wurde die Vergabe von Vorzugspunkten neu für Projekte eingeführt, deren Antragsteller ein Schulbetrieb einer Universität oder ein Schulbetrieb einer Mittelschule ist. Darüber hinaus wurde der mögliche Punktegewinn für Kleinstunternehmen erhöht. Sie können nun bis zu 8 Punkte erreichen, während es im Vorjahr maximal 4 Punkte waren. Gleichzeitig wurde die maximale Fördersumme für diese Intervention von 30 Millionen CZK im Vorjahr auf 25 Millionen CZK gesenkt.” 

„Bei der Intervention Investitionen in die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte ist insbesondere die Absenkung der Mindestschwelle für den Erhalt der Förderung – von bisher 15 auf nunmehr 9 Punkte –hervorzuheben, was mit den Änderungen bei der Bonifikation einiger Vorzugskriterien zusammenhängt“, nennt Bohuslav Švehla, Agrarsubventionsexperte von der Firma Grant Thornton, die wichtigsten Änderungen.

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Geschäftsbeginn eines Junglandwirtsbetriebs

Ziel der Intervention ist es, junge Landwirte für den Sektor zu gewinnen und zu halten und ihnen den Beginn ihrer Geschäftstätigkeit durch einen Zuschuss für die Umsetzung eines Unternehmensvorhabens für den Geschäfts-beginn zu erleichtern. Die Unterstützung erfolgt in Form eines direkten, nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Umsetzung des Geschäftsplans. Der Grundsatz beträgt 1,5 Mio. CZK. Der Schwerpunkt der Projekte kann unter anderem auf dem Bau oder Umbau landwirtschaftlicher Gebäude und der Anschaffung von Technologien für die Tier- oder Pflanzenproduktion, dem Bau und Umbau von Tragkonstruktionen und Hagelschutzsystemen sowie
auf dem Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien, Vieh und Saatgut oder Futtermitteln liegen.

  • Berechtigte Antragsteller: junge beginnende Landwirte  
  • Höhe der Förderung: Der Basisfördersatz beträgt 1,5 Mio. CZK  
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025  
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe

Die Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung zielt auf Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion ab, die zur Senkung der Produktionskosten und zur Modernisierung oder Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Primärprodukte führen. Um die Förderung bis zu 25 Mio. CZK können landwirtschaftliche Unternehmer und Landwirtgruppen beantragen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die Tierproduktion, die Pflanzen- und Baumschulproduktion, der Kauf spezieller mobiler Maschinen für die landwirtschaftliche Produktion, Behälter zur Rückhaltung von Regenwasser von den Dächern landwirtschaftlicher Gebäude, Rückhaltebecken, allgemeine Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Projekts sowie mobile Zäune. Neu aufgenommen wurden Lagerhallen für den ökologischen Anbau von Getreide und Ölpflanzen sowie Lagerhallen für Saatgut von Gräsern und Klee.

  • Berechtigte Antragsteller: Agrarunternehmer, Landwirtgruppen
  • Höhe der Förderung: bis zu 60 %  
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Investitionen in die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte

Ziel der Intervention ist die Steigerung der Produktionseffizienz und der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Bereich der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen von drei Vorhaben. Landwirtschaftliche Unternehmer oder beispielsweise Futtermittel- und Lebensmittelproduzenten können einen Zuschuss von bis zu 30 Mio. CZK für Investitionskosten erhalten. Mit der Ausschreibung werden Investitionen in Anlagen zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und deren Vermarktung gefördert. Diese ermöglichen den Verarbeitern den Einsatz moderner Technologien, tragen zur Entwicklung lokaler Märkte bei und verkürzen die Lieferketten. Konkret geht es um Investitionen in Anlagen zur Produktion von Lebens- und Futtermitteln, zur Endverarbeitung, Verpackung und Etikettierung von Produkten, in die Lagerung sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten, einschließlich des Baus und Umbaus von Gebäuden und der Ausstattung von Verkaufsstellen.

  • Berechtigte Antragsteller: Agrarunternehmer, Lebensmittel- und Futtermittelproduzenten ... 
  • Höhe der Förderung: bis zu 50 %, max. 30 Mio. CZK
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Innovation bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte

Mit dieser Ausschreibung werden Kooperations- und Investitionskosten finanziert. Gezielt ist es auf die Entwicklung von Innovationen bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und deren Vermarktung. Projekte, die hinsichtlich ihrer Eigenschaften oder ihres beabsichtigten Verwendungszwecks neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Technologien einführen, können eine Förderung von bis zu 60 % erhalten. Die Förderung richtet sich an Gruppen von mindestens zwei Unternehmen und die eingeführten Technologien, Produkte und Verfahren müssen mindestens für den Sektor in der Tschechischen Republik neu (oder deutlich verbessert) sein.

  • Berechtigte Antragsteller: Gruppen von mindestens zwei Unternehmen (Lebensmittelproduzenten, Forschungsorganisationen) 
  • Höhe der Förderung: bis zu 60 %, max. 30 Mio. CZK
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Investitionen für die Erneuerung von durch Katastrophen betroffenen Gebieten

Die Intervention zielt auf die Erneuerung von Waldbeständen nach abiotischen Katastrophen/Kalamitäten, die durch klimatische und andere Einflüsse (z.B. böige Winde, nasser Schnee, Frost, Feuer, Dürre) und ausgewählte schädliche biotische Faktoren verursacht wurden. Nicht nur Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken können einen Zuschuss von bis zu 40 Mio. CZK für ein Projekt mit folgendem Ziel erhalten:
die Entfernung von durch Katastrophen beschädigten, für Erneuerung bestimmten Waldbeständen (bis 40 Jahre), die Vorbereitung von Flächen nach Katastrophenholzeinschlag vor der Aufforstung, die künstliche Erneuerung durch Anpflanzung und Aussaat auf Flächen nach Katastrophenholzeinschlag und der Schutz bestehender Waldbestände. Es ist nun möglich, die Erneuerung von Pappelbeständen nach einer Kalamität zu unterstützen.

  • Berechtigte Antragsteller: Eigentümer, Mieter, Pächter und Entleiher von Grundstücken
  • Höhe der Förderung: 100 %, max. 40 Mio. CZK pro Projekt 
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Umbau von Ersatzbaumbeständen

Mit dieser Maßnahme wird der Wiederaufbau von Ersatzbaumarten in Emissionsgebieten A oder B unterstützt. Für die Reduzierung der Bestandsgröße zum Zwecke der Unterpflanzung oder Entfernung des ursprünglichen Aufwuchses zum Zwecke der Umstellung von Ersatzbaumartenbeständen, die Vorbereitung von Flächen vor der Aufforstung, die künstliche Verjüngung durch Anpflanzung, die Düngung von Waldbäumen während der Anpflanzung und den Schutz bestehender Bestände kann ein Zuschuss von bis zu 40 Mio. CZK gewährt werden. Förderfähig sind nur einmalige Investitions- und Nichtinvestitionskosten. Ein bestimmter Wiederaufbau eines Ersatzbaumartenbestandes kann daher nur einmal pro Programmplanungszeitraum durchgeführt werden.

  • Berechtigte Antragsteller: Eigentümer, Mieter, Pächter oder Entleiher von Waldflächen, Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit und Vereinigung von Eigentümern, Mietern, Pächtern oder Entleihern von Waldflächen
  • Höhe der Förderung: 100 %, max. 40 Mio. CZK pro Projekt 
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Investitionen in den Schutz von Meliorations- und Stärkungsbaumarten

Eigentümer, Mieter, Pächter und Entleiher von Waldbeständen können finanzielle Unterstützung von bis zu 1 Mio. CZK erhalten, um die Kosten für den Kauf und die Installation von massiven mechanischen Schutzzäunen (Abzäunung) von Meliorations- und Stärkungsbaumarten bzw. der im Rahmen des Rekultivierungsprojekts gepflanzten Bäume zu decken. Das Projekt kann auch eine den Zugang zur Abzäunung ermöglichende Ausrüstung umfassen. Bei der Umsetzung eines Projekts in Gebieten mit Auerhuhn-Schutz ist im Falle der Errichtung eines Drahtzauns auch dessen hervorhebende Bezeichnung (z.B. mit farbigem Klebeband) eine förderfähige Ausgabe darstellen.

  • Berechtigte Antragsteller: Eigentümer, Mieter, Pächter und Entleiher von Waldbeständen
  • Höhe der Förderung: 100 %, max. 1 Mio. CZK pro Projekt 
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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Unterstützung operativer Gruppen und der EIP-Projekte 

Die Fördermittel zielen darauf ab, Forschungs- und Innovationsergebnisse durch die Zusammenarbeit der Mitglieder der sogenannten EIP-Operationsgruppe in die Praxis in den Bereichen Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft zu übertragen. Landwirtschaftliche Unternehmer, Lebensmittel- und Futtermittelproduzenten sowie Waldbesitzer können eine Förderung von bis zu 100 % für drei grundlegende Arten von EIP-Projekten beantragen: investitionsbezogene Innovationen (insbesondere technologische Innovationen) oder investitionsfreie Innovationen (z.B. organisatorische Innovationen oder Änderungen technologischer Prozesse) im Bereich Land- oder Ernährungswirtschaft. Im Bereich Forstwirtschaft werden Innovationen ohne Investitionskosten gefördert.

  • Berechtigte Antragsteller: Agrarunternehmer, Lebensmittel- und Futtermittelproduzent, Waldbesitzer
  • Höhe der Förderung: 65-100 %, max. 30 Mio. CZK
  • Entgegennahme von Bewerbungen: 14. 10. 2025 - 4. 11. 2025 
  • Territoriale Umsetzung: Tschechische Republik außerhalb der Hauptstadt Prag
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