Die Europäische Union ändert grundlegend die Regeln für Verpackungen. Die neue Regelung „PPWR“ (Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt einen einheitlichen, für alle EU-Mitgliedstaaten direkt bindenden Rahmen, was Hersteller, Distributoren, Einzelhandel und E-Commerce erheblich beeinflussen wird.
Die Regeln werden ab dem 12. August 2026 vollständig angewendet – und Unternehmen sollten die Vorbereitung nicht verzögern. Die PPWR-Regelung ist nicht nur eine weitere administrative Verpflichtung. Sie betrifft die Gestaltung von Verpackungen, Materialauswahl, Datenaufzeichnungen und alltägliche Prozesse in der gesamten Organisation. Viele Unternehmen haben jedoch heute noch keinen klaren Überblick darüber, welche Verpflichtungen tatsächlich für sie gelten werden oder ob ihre aktuellen Verpackungen zukünftigen Anforderungen standhalten werden. Deshalb empfehlen wir, sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Was ab dem 12. August 2026 in Kraft tritt?
Der August 2026 stellt nicht den vollen Umfang der PPWR, sondern die erste Welle mit festen Fristen dar:
- Jede auf dem EU-Markt verkaufte Verpackung muss mit der Erklärung „Declaration of Conformity“ (DoC) versehen werden — d.h. eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers der Verpackung über die Einhaltung der PPWR-Anforderungen – zusammen mit der entsprechenden technischen Dokumentation. „DoC“ ist keine Formalität. Ohne qualitativ hochwertige Daten zu Materialien, Struktur oder Wiederverwertbarkeit wird es nicht möglich sein, die Dokumentation zuverlässig vorzubereiten.
- Ein Verbot von PFAS in Lebensmittel-Kontaktverpackungen tritt in Kraft. Bis heute wurden diese Substanzen häufig in Pappbechern, Fast-Food-Verpackungen oder Pizzakartons verwendet. Das Verbot gilt ohne Übergangszeit.
- Bei Importen aus Drittländern kann das Fehlen von Dokumenten zu einer Verzögerung oder einem Verbot der Markteinführung durch die Aufsichtsbehörden führen.
PPWR-Regelung kurzgefasst: Was ändert sich als Nächstes:
Eine große Welle wird im Jahr 2030 kommen, wenn alle Verpackungen recycelbar sein müssen und Kunststoffverpackungen einen festgelegten Anteil an recyceltem Material enthalten müssen. PPWR führt eine Recyclingskala von A bis E ein – ab 2030 muss jede Verpackung mindestens die Stufe C, ab 2038 die Stufe B erreichen. Verpackungen auf den niedrigsten Stufen werden de facto vom Markt verschwinden.
Ab 2030 gibt außerdem ein Verbot der Überverpackung – kein falscher Boden, doppelte Wände ohne funktionalen Grund, maximal 50 % des leeren Raums bei Lieferungen.
Für wen gilt die PPWR-Regelung?
Ein typischer Fehler ist die Annahme, dass die PPWR-Regelung nur die Verpackungshersteller betreffen wird. Tatsächlich wird die Regulierung praktisch jedes Unternehmen betreffen, das Produkte in jeglicher Art von Verpackung auf den europäischen Markt bringt – Hersteller, Distributoren, Importeure, E-Commerce, Nahrungsgüterwirtschaft und Hersteller von privaten Marken. Nicht nur die Verpackung selbst wird eine wichtige Rolle spielen, sondern auch ihre Konstruktion, die verwendeten Materialien, die Art der Kennzeichnung oder die Möglichkeit der Wiederverwendung.
PPWR ist nicht nur ein Compliance-Thema
Das größte Risiko bei PPWR ist nicht eine Geldstrafe, sondern Verlust eines Auftrags. Kunden verlangen zunehmend die Compliance als eine Bedingung für die Zusammenarbeit – wer die Dokumente nicht vorlegt, fällt aus der Lieferkette aus. In der Praxis ist dabei das größte Problem nicht die Formulierung der Gesetzgebung, sondern das Fehlen von Daten. Die meisten Unternehmen verfügen weder über eine zentrale Übersicht über die Materialstruktur ihrer Verpackungen noch über prüfbare Daten von Lieferanten – ohne die kann eine DoC-Erklärung nicht ernsthaft unterschrieben werden.
Wie kann Grant Thornton helfen?
Unverbindliche 30-minütige Beratung (kostenlos). Gemeinsam bewerten wir die Auswirkungen von PPWR auf Ihr Unternehmen und den angemessenen Umfang der Zusammenarbeit.
PPWR verbindet regulatorische, Daten-, Prozess- und Produktionsbereiche und erfordert eine Koordination im gesamten Unternehmen. In Grant Thornton helfen wir bei der ersten Bewertung von Auswirkungen, der Feststellung des Verpackungsportfolios, der Erstellung einer Declaration-of-Conformity-Erklärung und technischer Dokumentation, der Einrichtung von EPR-Registrierungen oder der langfristigen Überwachung gesetzlicher Änderungen.
Das Ziel ist nicht nur, die Anforderungen zu erfüllen, sondern den gesamten Prozess so einzurichten, dass er langfristig funktional und wirtschaftlich sinnvoll ist. PPWR wird für die meisten Unternehmen kein einmaliges Projekt sein – es wird eine Veränderung sein, die das Verpackungs- und Datenmanagement noch viele Jahre beeinflussen wird.
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