Elektromobilität im Unternehmenssektor: Warum es an der Zeit ist, eine eigene Infrastruktur aufzubauen

Nachhaltigkeit – ESG-Strategie und Reporting

Von: Lukáš Pflug, Tomáš Kulda

Im Dezember 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das sog. „clean corporate vehicles“ vor; Ziel ist es, die Umstellung von Firmenflotten auf emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge zu beschleunigen. Der Vorschlag sieht die Festlegung verbindlicher Ziele für den Anteil dieser Fahrzeuge an den Neuzulassungen von Firmen-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 vor. Gleichzeitig lässt es den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Wahl konkreter Instrumente zur Erreichung dieser Ziele, sei es in Form von Steuermaßnahmen, Anreizen oder anderen Fördermechanismen. Im tschechischen Umfeld wurde die Ansicht geäußert, ein solcher Ansatz sei ungeeignet – zu regulierend, mit der Gefahr, die Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu erhöhen.

Tschechischer Markt mit Elektrofahrzeugen: rasantes Wachstum, geringer Marktanteil

In Grant Thornton konzentrieren wir uns auf Elektromobilität vor allem aus der Perspektive von Betreibern der Ladeinfrastruktur. Der tschechische Markt für Elektrofahrzeuge liegt zwar noch hinter dem europäischen Durchschnitt zurück, zählt aber zu den am schnellsten wachsenden in der EU. Der Anteil von Elektroautos an den Neuzulassungen erreichte 2025 rund 5,6 %, wobei der EU-Durchschnitt bei 17,4 % lag. Zum 31. Dezember 2025 waren in Tschechien mehr als 57,5 Tausend batterieelektrische Pkw¹ zugelassen. Neben Neuwagen steigt auch der Import von Gebrauchtwagen – 2025 wurden 8,5 Tausend gebrauchte batterieelektrische Pkw nach Tschechien importiert, was einer mehr als doppelt so hohen Anzahl wie im Vorjahr entspricht1.

 Aus staatlicher Sicht wird die Entwicklung der Elektromobilität und der dazugehörigen Infrastruktur durch den „Nationalen Aktionsplan für saubere Mobilität“ (NAP CM) geprägt, dessen Vision darin besteht, bis 2030 etwa 250.000 Elektrofahrzeuge im Einsatz zu haben. Das Dokument rechnet mit einer Investitionsförderung für den Bau öffentlicher und betrieblicher Ladestationen, finanziellen Anreizen und der Koordinierung der Infrastrukturentwicklung mit den Kapazitäten des Verteilnetzes, das sich zu einem strategischen Faktor für die nachhaltige Entwicklung des Ladens entwickelt.

Aktuelle Kapazität der öffentlichen Infrastruktur

Derzeit sind in Tschechien über 3 600 öffentliche Ladestationen mit mehr als 6 400 Ladepunkten in Betrieb. Aus Sicht der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist die Tschechische Republik im Verhältnis zur aktuellen Anzahl an Elektrofahrzeugen derzeit überdimensioniert. Laut europäischen Berechnungen ist die bestehende öffentliche Ladeinfrastruktur in der Tschechischen Republik für rund 100.000 Elektrofahrzeuge festgelegt, was die derzeitige Anzahl der auf tschechischen Straßen fahrenden Elektrofahrzeuge deutlich übersteigt. Das bestehende Netz öffentlicher Ladestationen bietet ausreichende Kapazität für den heutigen Bedarf. Angesichts des erwarteten Wachstums der Elektromobilität ist es jedoch notwendig, deren Weiterentwicklung sowohl durch den Staat, unter anderem im Rahmen des operationellen Programms „Verkehr III“, als auch durch private Betreiber fortzusetzen.

Die strategische Notwendigkeit, die eigene Infrastruktur zu besitzen: ESG und wirtschaftliche Vorteile

Die entscheidende Variable in dieser Debatte ist die Art und Weise, wie Firmenflotten genutzt werden, und der damit verbundene Ladebedarf. Es ist noch ungewiss, ob das öffentliche Ladenetz rechtzeitig ausgebaut sein wird, um den gesamten Bedarf von Firmenflotten zu decken – insbesondere in Industriegebieten, Logistikzentren und außerhalb von Ballungsgebieten (dies zeigen auch Beispiele aus dem Ausland, wo die Elektromobilität mehr entwickelt ist).

Die Art des Fuhrparks spielt eine entscheidende Rolle. Unternehmen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen, die hauptsächlich im Stadtverkehr unterwegs sind, können auf das öffentliche Ladenetz mit einfachen Wallboxen zurückgreifen. Unternehmen mit intensivem oder Schichtbetrieb, wie beispielsweise Liefer-/Zustellungsdienste oder Serviceflotten, benötigen hingegen zuverlässiges und schnelles Laden, oft direkt vor Ort oder in einem Depot. Für diese Unternehmen wird der Aufbau eigener Infrastruktur zu einer strategischen Notwendigkeit – nicht nur für die Betriebssicherheit, sondern auch zur Kostenoptimierung, beispielsweise durch die Integration von Photovoltaik oder Batteriespeichern. Dieser Trend spiegelt sich auch in den steigenden gesetzlichen Anforderungen für den Bau neuer Standorte wider. Ab 2025 gilt das neue Baugesetz Nr. 283/2021 Slg. (§ 167 Buchst. e)) verpflichtet zur Installation von Ladestationen in Nichtwohngebäuden mit größerer Parkkapazität.

Eine eigene Ladeinfrastruktur in Kombination mit einem Flottenbetriebsmodell ermöglicht es Unternehmen, den Energieverbrauch effektiv zu steuern, von günstigeren Tarifstufen zu profitieren und Umweltauswirkungen transparent zu dokumentieren. Diese Indikatoren sind relevant im Hinblick auf die geltenden ESG- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten in der EU, wo die CSRD-Richtlinie und zusammenhängende europäische Standards die Transparenz von Umweltdaten betonen.

Hybridmodell als rationale Lösung

Unserer Ansicht nach ist es für einige Firmenflotten riskant, sich über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren primär auf öffentliche Ladeinfrastruktur zu verlassen, insbesondere angesichts der spezifischen betrieblichen Anforderungen und Standorte dieser Flotten. Obwohl die europäische Gesetzgebung (AFIR) den weiteren Ausbau des öffentlichen Ladenetzes vorsieht, konzentriert sich dieser primär auf Hauptverkehrsstraßen und den Transitverkehr, nicht aber auf die Bedürfnisse der Depot- und Vor-Ort-Ladeinfrastruktur von Firmenflotten. Eine rationelle Lösung ist ein Hybridmodell – eine Kombination aus öffentlichem Netz und eigenen nicht öffentlichen Ladestationen auf Firmengeländen. Dies gewährleistet operative Flexibilität und reduziert das Risiko künftiger Abhängigkeit von externer Infrastruktur.

Das Laden von Elektrofahrzeugen in Europa findet heute überwiegend zu Hause oder am Arbeitsplatz statt, wie Langzeitdaten der Internationalen Energieagentur (IEA) bestätigen. Diese Methode ist für Nutzer in der Regel bequemer und wirtschaftlich günstiger als die ausschließliche Nutzung öffentlicher Ladestationen. Öffentliches Laden wird daher insbesondere für längere Fahrten oder bei fehlender eigener Ladeinfrastruktur genutzt.

Aus Sicht tschechischer Unternehmen, insbesondere Industrieunternehmen und anderer Einrichtungen, ist es daher angebracht, die eigene Ladeinfrastruktur nicht als isolierte Investition, sondern als Teil einer langfristigen Strategie für unternehmerische Mobilität und Nachhaltigkeit zu betrachten.

Subventionsförderung: aktueller Stand

Die Subventionsförderung für den Kauf von Elektroautos in der Tschechischen Republik, die den Übergang von Unternehmen zu emissionsfreien Fahrzeugen hätte erleichtern können, lief im Oktober 2024 aus, und es gibt derzeit kein umfassendes nationales Subventionsprogramm, das sich auf den Kauf von privaten Elektroautos für Unternehmen konzentriert. Im Februar 2026 wurde jedoch eine gezielte Förderausschreibung TRANScom angekündigt, die sich an Unternehmen richtet, die im Straßengüterverkehr tätig sind, und den Austausch konventioneller Fahrzeuge gegen Elektro-Lkw der Kategorien N2 und N3 sowie die dazugehörigen nicht-öffentlichen Ladestationen mit einem Gesamtbudget von 960 Millionen CZK unterstützt.

Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Länder zunehmend von pauschalen Förderprogrammen für den Kauf von Elektrofahrzeugen abrücken und diese durch eine Kombination aus Steuererleichterungen, gezielten Anreizen und Infrastrukturförderung ersetzen. Nach jahrelanger umfassender finanzieller Unterstützung durch das Programm Umweltbonus beendete Deutschland sein nationales Subventionsprogramm im Jahr 2023 und setzt nun auf gezielte Instrumente, insbesondere auf Steuererleichterungen für Firmenflotten und sozial ausgerichtete Anreize für private Haushalte. Frankreich hingegen unterhält ein System zur Unterstützung des Kaufs von Elektrofahrzeugen für Haushalte mit niedrigerem Einkommen; direkte Subventionen gelten derzeit nicht für juristische Personen und der Unternehmenssektor wird eher durch indirekte Instrumente unterstützt.

Diese Entwicklung bestätigt, dass sich die Unterstützung für Elektromobilität in ganz Europa schrittweise von pauschalen Subventionen für Personenkraftwagen hin zu gezielten Programmen, Steuerinstrumenten und Infrastrukturinvestitionen verlagert.

Steuern und emissionsarme Fahrzeuge

Seit 2022 gilt in der Tschechischen Republik eine grundlegende Änderung des Kfz-Steuergesetzes. Die Kfz-Steuer für Pkw und Transporter bis 12 Tonnen wurde unabhängig von den Emissionswerten vollständig abgeschafft. Sie wird nun nur noch für Lkw über 12 Tonnen und deren Anhänger erhoben. Bei diesen Fahrzeugen richtet sich der Steuersatz nach der Anzahl der Achsen und dem Gesamtgewicht, nicht nach der Emissionsklasse. Fahrzeuge mit niedrigen oder gar keinen Emissionen genießen daher keine Sonderbegünstigung bei der Kfz-Steuer – die wichtigste Erleichterung besteht darin, dass Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (einschließlich Elektrofahrzeuge) von der Steuer befreit sind.

  • Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, handelt es sich dabei um sachliche Einkünfte, die dem Gehalt hinzugerechnet werden. Ab 2024 gelten drei Steuersätze, abhängig von der Emissionsklasse des Fahrzeugs.

    Emissionsfreies Fahrzeug (Elektroauto, Wasserstoff): 0,25 % vom Kfz-Anschaffungspreis inkl. MwSt. pro Monat
    Emissionsarmes Fahrzeug (z.B. Plug-in-Hybrid): 0,5 % vom Kfz-Anschaffungspreis,
    Klassisches Fahrzeug: 1 % vom Kfz-Anschaffungspreis.

Der Mindestbetrag beträgt 1 000 CZK pro Monat, auch wenn die Berechnung niedriger ausfällt. Diese Sonderleistung unterliegt außerdem den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen.

Neben der steuerlichen Begünstigung bei der Nachbesteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens können Unternehmen von einer außerordentlichen Abschreibung für emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Elektroautos lassen sich innerhalb von 24 Monaten abschreiben. Der Vorteil liegt in der schnelleren Reduzierung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage, was den Cashflow des Unternehmens und die Rentabilität der Investition in Elektromobilität verbessert.