Zur Treibstoffdistribution wird ab Oktober 2013 eine Konzession notwendig sein

Insight

Von: Ivan Fučík

Zur Zeit kann man mit Treibstoffen aufgrund des freien Gewerbes (Herstellung, Handel und Dienste, die in Anlagen 1-3 des Gewerbegesetzes nicht angeführt sind) handeln, wobei der Erwerb dieser Gewerbsbefugnis für die juristische Person die Pflicht, jegliche spezifische Voraussetzungen oder Bedingungen in Bezug auf die juristische Person und in Bezug auf die natürlichen Personen, mittels welcher die Handelstätigkeit durchgeführt wird, zu erfüllen, nicht mitbringt. Die zweite Gruppe, die zur Zeit die Treibstoffe distribuieren kann, sind Personen, die die Treib- und Schmierstoffe im Rahmen des gebundenen Gewerbes erzeugen, die im Einklang mit der Bestimmung von § 42 Gewerbegesetzes im Rahmen des Produktionsgewerbes das Recht hatten nicht nur eigene Produkte sondern auch Produkte derselben Art von anderen Herstellern zu verkaufen. Die neue rechtliche Regelung soll die Parameter und Bedingungen festsetzen, bei deren Erfüllung die Person berechtigt sein wird die Tätigkeit der Treibstoffdistribution aufzunehmen und auszuüben. Diese Bedingungen werden beide Gruppen der oben erwähnten Personen berühren. Unter diese Bedingungen gehören z.B. die Schuldenfreiheit gegenüber den Organen der Finanz- und Zollverwaltung und Nichtexistenz der Rückstände am Sozialsicherungs- und Krankenversicherungsbeitrag, die Zuverlässigkeit des Distributeurs, seines fachlichen Vertreters und seiner statutarischen Organe und weiters die Erlegung einer Kaution in der festgesetzten Höhe.