Änderung des Gesetzes über die Geldwechselgeschäfte

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Die Regierung billigte die Änderung des Gesetzes über die Geldwechselgeschäfte, die am ersten Tag des dritten Kalendermonats, der nach deren Veröffentlichung in der Gesetzessammlung folgt, in Kraft treten wird. Die Gesetzesänderung reagiert auf die Unzufriedenheit der Kunden gegenüber bestimmten Wechselstuben, deren Praktiken als zumindest unethisch betrachten werden könnten.

Ab jetzt soll der Kunde die Möglichkeit haben, vom Vertrag ohne die Angabe eines Grundes zurückzutreten, und zwar innerhalb von zwei Stunden nach der Durchführung des Geldwechselns. Im Falle eines Geldwechselns mittels eines Wechselautomaten ist dies sogar innerhalb von drei Werktagen möglich. Der Kunde wird die Möglichkeit haben, vom Vertrag in jeder Geschäftsstelle oder am Sitz des Betreibers zurückzutreten. Im Falle einer Krankheit oder einer geschlossenen Geschäftsstelle soll der Kunde das Recht haben, von dem Vertrag innerhalb von sechs Monaten zurückzutreten. Um Missbrauch dieses Gesetzes für die Spekulation mit dem Wechselkurs zu verhindern, ist der Umfang des Rücktritts auf 1.000 Euro beschränkt. Beim Wechsel von höheren Summen wird die Vorsicht des Kunden erwartet.

Laut der Finanzministerin Alena Schillerová ist derzeit die gängige Praxis, dass einem Kunden ein Gebühr in Höhe von bis zu 28 % berechnet wird. Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung wird daher das Recht auf dieses Geschäft beschränkt, die Gebühr kann lediglich mittels des Wechselkurses berechnet werden. Für den Kunden reicht es so aus, die Wechselkurse der einzelnen Wechselstuben einfach zu vergleichen.

Die Gesetzesänderung klärt auch, wie die Wechselstuben die Informationen bei der Kursangabe oder auf den Belegen präsentieren sollen, damit sie ordnungsgemäß und verständlich sind. Laut der Ministerin soll die Gesetzesänderung insbesondere den Touristen helfen, die aufgrund der unlauteren Praktiken einen schlechten Eindruck über die Tschechische Republik gewinnen könnten.