Zentralregister der Konten

Insight

Im August hat der Senat den Gesetzentwurf zum Zentralregister der Konten genehmigt, dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission im Anschluss an die Maßnahme zur Bekämpfung von Terrorismus empfohlen wurde. Wie wir Sie bereits informiert haben, handelt es sich um ein Register der (in- und ausländischen) Bankkonten der natürlichen und juristischen Personen, das von der Tschechischen Nationalbank geführt wird. Das Ziel des Zentralregisters der Konten ist es, den Strafverfolgungsbehörden, den Steuerverwaltern, dem Staatssicherheitsdienst usw. zu ermöglichen, Informationen über alle Bankkonten eines verdächtigen Subjekts innerhalb von 24 Stunden zu erhalten. Der Gesetzentwurf wurde vom Senat am 24. August 2016 genehmigt. Der Präsident der Tschechischen Republik hat das Gesetz am 6. September 2016 unterzeichnet. Das Gesetz wurde in der Gesetzsammlung unter Nr. 300/2016 Sb., Zákon o centrální evidenci účetů (Gesetz über das Zentralregister der Konten) veröffentlicht, und es tritt am 6. Oktober 2016 in Kraft. Der Beginn der Eintragung der Konten ins Register wird an der Amtstafel der Tschechischen Nationalbank veröffentlicht. Die Inbetriebnahme des Registers soll Mitte des Jahres 2018 erfolgen.