Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...

Sowie bei anderen Steuern, kam es ab 01. 01. 2013 zu einigen Änderungen bei der Immobiliensteuer. Da ihr Fälligkeitstermin bevorsteht, bringen wir Grundinformationen auch über diese Steuer und über ihre Änderungen im Jahr 2013. Es gibt einige Methoden, die das Steuersubjekt zur Bezahlung der Immobiliensteuer benutzen kann. Die erste Art und Weise ist die Zahlung mittels der Postanweisung, wo in dem Fall, dass die Summe niedriger als 5 000 CZK ist, wird nur eine Postanweisung zugesandt, im Fall einer höheren Steuer wird die Steuer in zwei Raten gezahlt. Das Steuersubjekt kann sich jedoch entscheiden und beide Raten auf einmal im ersten Termin zu bezahlen. Neben dieser Art und Weise hat das Steuersubjekt die Möglichkeit, die Steuer mittels der Banküberweisung oder direkt an der Kasse des Finanzamtes zu bezahlen. Die Immobiliensteuer wird durch einen Beschluss, der ein Zahlungsbescheid, ein zusätzlicher Zahlungsbescheid oder die Massenvorschriftsliste ist, festgesetzt. Im Jahr 2013 werden sämtliche Massenvorschriftslisten, die die Finanzämter herausgeben, in der einheitlichen Frist ab 26. 04. bis 27. 05. 2013 aufgeschlossen und sie werden von der konkreten Gebietsdienststelle für den ganzen Kreis ihres territorialen Wirkungsbereichs, d.h. das ganze Bezirk oder für die Hauptstadt Prag, ausgegeben. Die Fälligkeiten der einzelnen bemessenen Steuern sind dann wie folgt: bei den Steuerpflichtigen, die die Agrarproduktion und die Fischzucht betreiben, in zwei identischen Raten, und zwar spätestens bis 31. 08. und bis 30. 11. des Besteuerungszeitraums. Bei sonstigen Steuerpflichtigen spätestens bis 31. 05. und bis 30. 11. des Besteuerungszeitraums. Zum Schluss ist es dann erforderlich darauf aufmerksam zu machen, dass es durch Änderung in der Struktur der Finanzämter auch zur Änderung ihrer Bankverbindungen kam. Das Steuersubjekt sollte daher diese Angaben prüfen, damit es die Steuer richtig bezahlt. Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Adresse des Postfachs, die in der linken oben Ecke des Briefumschlags angeführt ist, in welchem die Postanweisungen versendet werden, nur für die Rücksendung der unzustellbaren Postanweisungen durch die Tschechische Post und nicht für die Zusendung einer anderen Korrespondenz an die Finanzorgane bestimmt ist.
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