Zahlung der Rentensparenbeiträge im Jahr 2013

Insight

Von: Ivan Fučík

Bei Erfüllung der mit dem Pensionsparenbeitrag zusammenhängenden Pflichten gehen die Arbeitgeber in demselben Regime wie bei Erfüllung von Pflichten im Zusammenhang mit der Lohnsteuer, vor. Dies bedeutet, dass der Versicherungszahler die monatlichen Anzahlungen für die Pensionsparenbeiträge, die den Arbeitnehmern abgezogen werden, dem Steuerverwalter abführt, zu welchem er als Lohnsteuerzahler unter seinem variablen Symbol des Steuerzahlers (Ident.Nr. der juristischen Person, Geburtsnummer der natürlichen Person), ggf. der Steuerzahlerkasse (die Nummer der Steuerzahlerkasse, die bei Registrierung zugewiesen wird), örtlich zusteht. Die Versicherungszahler reichen bei demselben örtlich zuständigen Steuerverwalter auch die Formulare der Monatsmeldung zur Pensionsparenanzahlung und anschlieβend die Abrechnung des Pensionsparenbeitrags ein.