Tschechischer Rechnungslegungsstandard Nr. 007 – Inventurdifferenzen und -Verluste

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Von: Ivan Fučík

Der Tschechische Rechnungslegungsstandard Nr. 007 enthält die grundlegenden Buchungsvorgänge über die Inventurdifferenzen und -Verluste im Rahmen der Normen der natürlichen Abgänge von Vorräten zwecks Erzielung der Übereinstimmung bei Nutzung der Buchungsmethoden durch die Bilanzeinheiten. Die Inventurdifferenzen äuβern den Missklang zwischen dem Ist-Stand des Vermögens und dem Stand dieses Vermögens in der Buchhaltung. Dieser eventuelle Missklang wird im Rahmen des Inventarisierungsprozesses bei Durchführung des Jahresabschlusses festgestellt. Eine unterschiedliche Kategorie sind die Verluste im Rahmen der Normen der natürlichen Abgänge von Vorräten, die für Mankos bzw. für Schäden nicht gehalten werden. Die Abgrenzung des Begriffs Inventarisierung erfolgt laut § 29 Buchführungsgesetzes. Die Inventur wird wenigstens einmal im Jahr durchgeführt und sie beginnt frühestens vier Monate vor dem Bilanzstichtag und sie muss zwei Monate nach diesem beendet sein. Es wird sowohl die Beleg- als auch körperliche Inventur durchgeführt.