Tschechischer Rechnungslegungsstandard Nr. 005 – Wertberichtigungsposten

Insight

Von: Ivan Fučík

Dieser Standard bestimmt die grundlegenden Buchungsvorgänge über die Wertberichtigungsposten zwecks Erzielung der Übereinstimmung bei Verwendung der Buchführungsmethoden von den Bilanzeinheiten. Die Wertberichtigungsposten (im Folgenden nur „WP“) äuβern die Senkung der Bewertung des Vermögens in der Buchhaltung, die aufgrund ihrer Inventarisierung nachgewiesen wird. WP werden in Fällen gebildet, wenn die Bewertungssenkung nicht den ständigen Charakter hat (d.h. es gibt z.B. die Möglichkeit der Forderungszahlung, des Verkaufs von Vorräten) oder die Senkung der Bewertung ist nicht auf eine andere Weise geäuβert (z.B. durch den Realwert). Die Wertberichtigungsposten werden zum Anlagevermögen, zu Vorräten, zum kurzfristigen Finanzvermögen und zu den Forderungen gebildet. Die Bilanzeinheiten bilden meistens die gesetzlichen Wertberichtigungsposten, weniger oft schon die buchmäβigen Wertberichtigungsposten – über den Rahmen der gesetzlichen WP, trotzdem es Gründe auch für ihre Bildung gibt. Der Grund ist die gröβere Aufwendigkeit für die Finanzbuchhaltungsabteilung im Rahmen des Jahresabschlusses und kein steuerlicher Effekt. Wir erlauben uns zu bemerken, dass die Unterlassung der Buchung von Wertberichtigungsposten bzw. der Rückstellungen als Verletzung der Rechnungslegungsgrundsätze und die ungenügende Darstellung von Tatsachen bzw. Überschätzung von Aktiva, betrachtet sein kann. Bei den der Wirtschaftsprüfung unterliegenden Gesellschaften können diese Feststellungen den Einfluss auf den Prüfvermerk haben.