Tschechischer Rechnungslegungsstandard Nr. 004

Insight

Von: Ivan Fučík

Zweck dieses tschechischen Rechnungslegungsstandards ist es, laut dem Buchführungsgesetz Nr. 563/1991 Slg., in der Fassung der späteren Vorschriften und der Verordnung Nr. 500/2002 Slg., mit welcher einige Bestimmungen des Buchführungsgesetzes Nr. 563/1991 Slg. durchgeführt werden, die grundsätzlichen Buchungsvorgänge zur Bildung und Verwendung der Rückstellungen zum Zweck der Erzielung der Übereinstimmung bei Verwendung der Buchungsmethoden durch die Bilanzeinheiten in den Posten, die unter den im §3 und 4 festgesetzten Bedingungen ausgewiesen werden, festzusetzen. Die Rückstellung ist zur Abdeckung der künftigen Verbindlichkeiten bestimmt und deshalb wird sie in dem Fall gebildet, wo im laufenden Buchhaltungszeitraum ein Ereignis auftritt, infolge dessen wahrscheinlichsten Folge es zur bedeutenden Kostenerhöhung der Bilanzeinheit in den künftigen Buchhaltungszeiträumen kommt. Die Rückstellungen werden in zwei groβe Gruppen eingeteilt: 1. Gesetzliche Rückstellungen – ihr Höhe und Bildung sind im Reservengesetz geregelt. 2. Sonstige Rückstellungen – diese werden durch die interne Vorschrift geregelt und die Bilanzeinheit entscheidet selber darüber. Solche Rückstellung ist jedoch als Aufwand, der zur Erreichung, Sicherstellung und Erhaltung der Einkünfte notwendig ist, nicht anerkennbar.