Tschechischer Rechnungslegungsstandard für Unternehmer Nr. 006 – Kursdifferenzen

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Von: Ivan Fučík

Die Kursdifferenzen entstehen beim Vermögen (gewöhnlich bei Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsfinanzmittel) und bei Verbindlichkeiten gegenüber den ausländischen Partnern in Folge dessen, dass das Buchführungsgesetz die Pflicht auferlegt, die Buchhaltung in tschechischer Währung zu führen. Und im Bezug darauf, dass es zur Kursbewegung der inländischen Währung zur Fremdwährung kommt, ändert sich auch der Wert dieser Aktiva oder Passiva. Das Ziel der Umbewertung und Berechnung von Kursdifferenzen ist es, die in Fremdwährung geführten Posten im richtigen (realen) Wert auszuweisen und daher den Nutzer der Buchhaltung und des Jahresabschlusses ordnungsgemäss zu informieren. Der Vorgang für diese Buchung ist im Rechnungslegungsstandard Nr. 006 festgesetzt. Die Grundregeln für die Buchung von Kursdifferenzen bestimmt § 60 der Verordnung Nr. 500/2002. Bis auf Ausnahms- und spezifische Fälle werden die Kursdifferenzen in der GuV-Rechnung bei Verwendung der Konten 663 und 563, gebucht.