Transferpreise – eine neue Anlage der Körperschaftsteuererklärung

Insight

Im Rahmen der Aufstellung der Körperschaftsteuererklärung gibt es ab der Steuerperiode 2017 Änderungen in der selbstständigen Anlage in der Position 12 des Teils I. (nachfolgend als „Anlage TP“)

Die Änderungen betreffen folgende Positionen:

  • Es wurde das Spektrum der zum Ausfüllen der Anlage verpflichteten Subjekte erweitert. Es handelt sich um die Steuerzahler, die unter § 11 Abs. 2 Buchst. b) bis g) Gesetzes Nr. 456/2011 Sb., über die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, in der Fassung späterer Vorschriften, bestimmt sind, und zwar unter der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen. Diese Änderung bezieht sich auf Banken, Versicherungen, Sparkassen, Investmentfonds und Pensionskassen.
  • Weiter wurden die Zeile „Miete“ in die Tabelle B und die Zeilen „Finanzielle Garantien und Bankgarantien - angenommen“ und „Finanzielle Garantien und Bankgarantien - gewährt“ in die Tabelle C ergänzt. Bei den neuen Zeilen in der Tabelle C wird lediglich die Information angeführt, ob die jeweilige Transaktion durchgeführt wurde oder nicht.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Angaben in der Anlage TP in ganzen Tausenden von Kronen angeführt werden sollen.