Straftat der Steuerhinterziehung

Insight

Von: Ivan Fučík

In der idealen Welt der beschiedenen Bürgergemeinschaft und des fungierenden Staates mit ausgeglichenen Staatshaushalten würden die Leute und die Gesellschaften die Steuern erfreut zahlen mit dem Wissen, dass sie für dieses Geld hochwertige öffentliche Dienste „kaufen“ und den ruhigen Durchlauf des Staates sicherstellen. Es wäre nicht einmal notwendig, die Steuersubjekte zu kontrollieren und die Steuerberater wären fast ohne Arbeit. Mit Rücksicht auf das letztgenannte handelt es sich jedoch nur um eine utopische Vorstellung. Auch die verantwortlichsten von uns haben die natürliche Tendenz, die Finanzmittel nur in der gesetzlich festgesetzten Höhe an den Staat abzuführen. Eine der Hauptaufgaben des Steuerberaters ist es daher die Suche nach den optimalen steuerlichen Lösungen, d.h. nach solchen, damit die Steuerpflicht möglichst niedrigste ist, aber zugleich richtig in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Pflichten. In der Praxis erscheinen jedoch die Tendenzen der Steuersubjekte zur absichtlichen Umgehung der Steuergesetze, zu Steuerhinterziehungen, Nichterfüllung der Steuerpflichten, die in der strafrechtlichen Terminologie zusammengefasst als „Steuerhinterziehung“ genannt sind. Die Steuerhinterziehung ist daher eine Straftat, für welche ihr Täter nach der aktuellen Legislative bis zu 10 Jahre im Gefängnis abbüβen kann (unter anderem die Strafen – z.B. Geldstrafe, Verfall des Vermögens oder Verbot der Ausübung des Amtes).