Steuerrückerstattung an natürliche Personen aus Drittländern bei der Warenausfuhr – Änderung des MwSt-Gesetzes ab dem 01. 04. 2013

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Von: Ivan Fučík

Mit Wirkung vom 01. 04. 2013 ändert sich die Bestimmung von §84 betreffend die Steuerrückerstattung an natürliche Personen aus Drittländern bei der Wareneinfuhr. Der Verkäufer wird neu verpflichtet sein, auf Verlangen einen Nachweis über Warenverkauf in 2 Exemplaren an die Personen – Nichtunternehmer in der Tschechischen Republik, die den Aufenthaltsort im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft nicht haben, auszustellen (die Pflicht das Formular 25 5235 MFin 5235 herauszuschreiben, vorzulegen und zu bestätigen, wird somit aufgehoben).