Solidarische Steuererhöhung bei den Einkünften aus Ausland

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Von: Ivan Fučík

Die Generalfinanzdirektion erliess aufgrund der Verhandlung mit der Steuerberaterkammer eine Stellungnahme zur Auslegung der Bestimmung über die solidarische Steuererhöhung, die ab diesem Jahr Bestandteil des Einkommensteuergesetzes ist, und zwar im Zusammenhang mit Einkünften, die im Ausland versteuert werden. Laut der Auslegung der Generalfinanzdirektion wird der Test der Einkünfte für Erwägung, ob auf die Einkünfte des Steuerpflichtigen nur die Steuer von 15% abgeführt wird oder es kommt zur solidarischen Erhöhung um 7%, nur auf die Einkünfte aus Quellen in der Tschechischen Republik angewandt. Wenn daher der Steuerpflichtige auβer der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit aus Quellen in der Tschechischen Republik auch die Einkünfte aus ausländischen Quellen, die im Rahmen der tschechischen Steuererklärung von der Besteuerung in der Tschechischen Republik ausgeschlossen sind, haben wird, werden somit nur die Einkünfte aus Quellen in der Tschechischen Republik, d.h. die Einkünfte nach dem Ausschluss, berücksichtigt. In dem Fall, dass die Einkünfte nach Ausschluss niedriger als 48-Fache des Durchschnittslohns sind, wird auf diese nur die standarde Steuer von 15%, ungeachtet der Gesamthöhe der Einkünfte des Steuerpflichtigen, abgeführt.

Zugleich bestätigte die Generalfinanzdirektion, dass wenn der Steuerpflichtige (steuerlicher Resident) nur die Einkünfte hat, die von der Besteuerung in der Tschechischen Republik ausgeschlossen sind, entsteht dem Steuerpflichtigen nicht die Pflicht, die Personeneinkommensteuererklärung in der Tschechischen Republik einzureichen.