Regierung verabschiedete die Durchführungsverordnung einiger Bestimmungen der Rechtsvorschriften des Privatrechtes

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Von: Ivan Fučík

Verordnung vom 16.10.2013 regelt Folgendes:

  1. Höhe der Verzugszinsen (Höhe des Repo-Satzes, erhöht um 8 Prozentpunkte) und der mit Geltendmachung von Forderungen zwischen der Unternehmer (mindestens  1 200 CZK) verbundene Kosten, 
  2. Art  und Weise der Festlegung des Honorars und Berechnung des Ersatzes vom Barausgaben des Liquidators, des Verwalters und des vom Gericht ernannten Mitglieds des Organs von juristischen Person, 
  3. Herausgabe und Führung des Handelsblatts (Portal der öffentliche Verwaltung des Innenministeriums) und
  4. Umfang und Verfahren der Veröffentlichung von Eintragungen im öffentlichen Register.