Protokolle zu Doppelbesteuerungsabkommen

Insight

Von: Ivan Fučík

In den gegenseitigen steuerlichen Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und Kroatien wurde zu dem bestehenden Abkommen, welches am 22. 1. 1999 unterzeichnet wurde, das Protokoll vereinbart, wegen der Notwendigkeit, das Abkommen zum Austausch von steuerlichen Informationen auf die Steuern aller Art zu erweitern. Unter anderem kommt es zur Präzisierung des Ausdrucks „Zinsen“ und Ergänzung der Definition des „Arbeitgebers“ für Zwecke der internationalen Arbeitskraftvermietung. Es trat am 30. 7. 2012 in Kraft und es wird in beiden Staaten im Bezug auf die am 1.1.2013 und später begonnenen steuerlichen Zeiträume durchgeführt. Am 15. 6. 2012 trat das Protokoll zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Usbekistan in Kraft. Es erweitert den Informationsaustausch auf die Steuern aller Art und die Benennung. Es aktualisiert die Definition des Ausdrucks „Lizenzgebühren“ und „Zinsen“. Am 25. 10. 2012 erteilte der Senat das Einverständnis mit Ratifikation des Ergänzungsprotokolls zwischen der Tschechischen Republik und Österreich. Dieses Protokoll ist eine Reaktion auf die Änderung der Einstellung Österreichs zur Einhaltung des Bankgeheimnisses. Wir können ebenfalls auch die Ratifikation des Protokolls mit der Schweiz, der Niederlande und Singapur erwähnen, die ebenfalls aktuelle Trends und Standards im Bereich der internationalen Besteuerung reflektiert.